Fünf Millionen mehr für die Stiftung für das sorbische Volk
Bautzen / Budyšín, 23. März 2021. Die Sächsische Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung dem Vierten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch die drei Zuwendungsgeber wird das Abkommen rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und gilt dann bis Ende 2025.
Kulturministerin Klepsch: Verlässliche Grundlage für den Erhalt von Sprache und Kultur der Sorben
Barbara Klepsch, die sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus, sagte aus diesem Anlass: "Sorbische Sprache und Kultur sind fest mit dem Freistaat verwoben und Teil der sächsischen Identität. Das neue Finanzierungsabkommen bietet eine gute und verlässliche finanzielle Grundlage, damit die Stiftung für das sorbische Volk ihre wertvolle Arbeit fortführen kann. Die Erhöhung der Finanzierung durch die drei Partner ist dabei ein klares Bekenntnis zum sorbischen Volk. Gleichzeitig erfüllen wir damit unsere Verpflichtung aus der Sächsischen Verfassung zur Förderung der Pflege und Entwicklung der sorbischen Sprache, Kultur und Überlieferung."
Im Vierten Finanzierungabkommen werden pro Jahr 11,96 Millionen Euro vom Bund, 7,97 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen und 3,99 Millionen Euro von Brandenburg getragen. Die Gesamtförderung der drei Finanzierungsgeber an die Stiftung erhöht sich damit von derzeit 18,60 Millionen Euro auf jährlich 23,92 Millionen Euro. Die Finanzierungsanteile der drei Zuwendungsgeber wurden entsprechend dem Dritten Abkommen fortgeführt: im Verhältnis drei Sechstel Bund, zwei Sechstel Freistaat Sachsen und ein Sechstel Land Brandenburg. Das Abkommen verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht zwölf Monate vor Ablauf von einer der vertragsschließenden Seiten gekündigt wird.
Der Kabinettsbeschluss sichert die Zukunft zahlreicher aktuellen Vorhaben, zum Beispiel das Digitalisierungskonzept für eine stärkere Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien, den Einsatz von Sprachmotivatoren zur stärkeren Anwendung der sorbischen/wendischen Sprache sowie zahlreiche kulturelle und soziale Projekte in der Lausitz.
Das am 15. Februar 2016 zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg geschlossene Dritte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk endete am 31. Dezember 2020. Es verlängert sich jedoch jeweils um ein Jahr, wenn es nicht zwölf Monate vor Ablauf von einer der beteiligten Seiten gekündigt wird. Da bisher keine der Seiten gekündigt hat, gilt dieses Abkommen derzeit fort. Die Vertragspartner haben sich in ihren jeweilig geltenden Koalitionsverträgen zur Förderung der Stiftung für das sorbische Volk bekannt. Der Vertrag der sächsischen Koalitionspartner vom Dezember 2019 formuliert dabei das Ziel einer verlässlichen Finanzierung der Stiftung, welches eine zeitgemäße Förderung der sorbischen Sprache, Kultur und Identität auch unter gestiegenen finanziellen Anforderung möglich macht.
Das Vierte Finanzierungsabkommen soll von den beiden Ministerpräsidenten und dem Bundesinnenminister unterzeichnet werden. Sobald auch das Kabinett des Landes Brandenburg zugestimmt hat, wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Unterzeichnung in die Wege leiten.
Update vom 23. März 2021, 17.17 Uhr:
Mitteilung der Stiftung für das sorbische Volk / Załožba za serbski lud
Die signifikante Steigerung der Zuwendungen sichert nicht nur die bisherige Ausrichtung der Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk, sondern auch die Verwirklichung neuer Maßnahmen. Dazu Jan Budar, Direktor der Stiftung für das sorbische Volk: "Mit der Erhöhung der Zuschüsse ab dem Jahr 2021 hat die Stiftung zum ersten Mal seit ihrem Bestehen die Chance, neue und dringend notwendige Bereiche auszubauen. Hauptsächlich sind das die Stärkung von sorbischen Sprachräumen, die Professionalisierung des Marketings und die Integration des Sorbischen in moderne Sprachtechnologien. Die Erhöhung der Zuschüsse werte ich als Zeichen des tiefen Vertrauens in die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk. Dass wir jetzt Planungssicherheit haben und zugleich neue Tätigkeitsfelder eröffnen kön-nen, ist uns eine große Motivation für die zukünftigen Herausforderungen."
Der Vorsitzende der Domowina, Dawid Statnik, meint zur Zustimmung zum Abkommen: "Wir haben uns im Geist der Kooperation jahrelang mit den Akteuren der sorbischen Zivilgesellschaft und den Verant-wortlichen in Landes- und Bundespolitik auf die wichtigsten Herausforderungen der Zukunft verständigt: eine bessere Unterstützung für die Ehrenamtlichen bei der Bildung regionaler sorbischer Sprachräume und die Stärkung eines breiten Spektrums des sorbischen Profils als Alleinstellungsmerkmal der Lausitz in der Zeit des Strukturwandels. Mit dem heutigen Beschluss der sächsischen Staatsregierung bleibt die Koalition in Sachsen ein verlässlicher Partner des sorbischen Volkes. Zugleich wird allen der Rücken gestärkt, die sich für die Zukunft des Sorbischen einsetzen. Wir danken deshalb für das überzeugende Be-kenntnis der Ministerin und aller, die in diesem Verhandlungsprozess mitgewirkt haben, zur Bedeutung der sorbischen Sprache und Kultur für die Identität des ganzen Landes."
Dass die Stiftung für das sorbische Volk mit einer Erhöhung der Zuwendung planen kann, ist dem unermüdlichem Einsatz der Verantwortlichen des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg sowie der Mitglieder des Parlamentarischen Beirates der Stiftung für das sorbische Volk zu verdanken. Besonderer Dank gilt dabei den sorbischen Abgeordneten des Sächsischen Landtages Marko Schiemann und Aloysius Mikwauschk.
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- Quelle: red | Foto: © Bautzner Anzeiger
- Erstellt am 23.03.2021 - 14:48Uhr | Zuletzt geändert am 23.03.2021 - 17:23Uhr
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