Das ändert sich 2025 in Bautzen: Neue Satzungen und Gebühren
Bautzen, 6. Januar 2025. Mit dem Jahresbeginn 2025 treten in Bautzen aktualisierte Regelungen in Kraft. Sie betreffen die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer, neue Entgelte in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Friedhofssatzung.
Rathaus Bautzen
Bild: Philipp Herfort
Neue Steuerhebesätze
Seit dem 1. Januar gelten in Bautzen angepasste Hebesätze für die Grundsteuer. Für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Betriebe betrifft, liegt der Satz bei 385 Prozent der Steuermessbeträge. Für die Grundsteuer B, die auf bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben wird, beträgt der Hebesatz 405 Prozent. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 420 Prozent.
Änderungen in Kindertageseinrichtungen
Für Eltern von Kindern in städtischen Kindergärten und Horten gibt es eine Neuerung bei der Abrechnung von zusätzlichen Angeboten. Bisher wurden die Kosten für Ausflüge und Veranstaltungen direkt von den Einrichtungen eingesammelt. Ab sofort erfolgt die Abrechnung gemeinsam mit den Elternbeiträgen. Die Kosten betragen einen Euro pro Monat im Kindergarten und zwei Euro im Hort. In Kinderkrippen bleibt es bei der bisherigen Regelung, da keine zusätzlichen Angebote durchgeführt werden. Laut Stadtverwaltung führt die Umstellung zu einem geringeren Verwaltungsaufwand, ohne die Eltern zusätzlich zu belasten.
Friedhofssatzung modernisiert
Die aktualisierte Friedhofssatzung trägt dem veränderten Bestattungsverhalten Rechnung. Neue Grabarten wie die Baumbestattung, die mit oder ohne Namensnennung möglich ist, und eine 2-stellige Urnenwahlgrabstätte ergänzen das Angebot. Die Nutzungsdauer für Wahlgrabstätten wurde von 30 auf 20 Jahre reduziert, um den Bedürfnissen moderner Familienstrukturen gerecht zu werden. Einige Grabarten, wie die 4-stellige und 6-stellige Erdwahlgrabstätte, werden aufgrund geringer Nachfrage nicht mehr angeboten.
Der Kalkulationszeitraum für Gebühren wurde zudem von fünf auf drei Jahre verkürzt, um flexibler auf Veränderungen reagieren zu können. Alle neuen Regelungen sind im Ortsrecht unter www.bautzen.de einsehbar.
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- Quelle: red / PM Stadtverwaltung Bautzen
- Erstellt am 06.01.2025 - 14:25Uhr | Zuletzt geändert am 06.01.2025 - 14:28Uhr
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