Historische Bautzener Einwohnerverzeichnisse

Historische Bautzener EinwohnerverzeichnisseBautzen / Budyšín, 27. Juli 2021. Auch 2021 wird der Archivverbund Bautzen, Abt. Stadtarchiv, wieder für die Restaurierung von Archivgut finanziell bezuschusst. Über die Modellförderung der "Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) an der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz" in Berlin werden 20.000 Euro bereitgestellt. Damit sollen einige Bände der "Geschossbücher" restauriert werden.

Abb.: Die Geschosslisten sind eine Art Einwohnerverzeichnis mit Vermögenangabe
Bildquelle: Stadtverwaltung Bautzen
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Archivverbund Bautzen erhält Fördermittel

Die Geschosssteuerlisten ermöglichen es, die Zahl der Einwohner und deren Steuer- und Vermögensverhältnisse genau nachzuvollziehen. Sie gelten als die Vorgänger der seit 1868 in Druckform vorliegenden Einwohnerverzeichnisse. Die Überlieferung der auch für Familienforscher interessanten Geschossbücher beginnt um das Jahr 1400 und endet 1925.

Ab dem 15. Jahrhundert stellte die Geschosssteuer die wichtigste Einnahmequelle für die Stadt Bautzen dar. Sie war "eine vom mobilen und immobilen Vermögen zu entrichtende Steuer", trug also den Charakter einer Vermögenssteuer. Steuerpflichtig waren alle Personen, die der städtischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit unterlagen; nicht zur Abgabe der Steuer verpflichtet waren die Bürger der domstiftlichen und der landesherrlichen Verwaltung, also jene, die die zum Schloss oder Domstift gehörten bzw. in deren Häusern wohnten.

Auch der der amtierende Bürgermeister war mindestens für ein Jahr nach seiner Wahl von der Geschosssteuer befreit. Dies änderte sich im 19. Jahrhundert: Ab 1849 tauchen das Burglehngebiet, das Domstiftsgebiet und die Domprobstei als steuerpflichtige Gebiete erstmals auf, nachdem deren Steuerpflicht gegenüber der Stadt 1846 beschlossen wurde.

Viele der im Bestand befindlichen 147 Bände sind durch Schimmel, Schmutz, Tintenfraß, Einband- und Bindungsschäden in einem so desolaten Zustand, dass sie bislang nicht genutzt werden können. Die Fördermittel, die nun von der KEK bewilligt wurden, können 26 Bände restauriert und danach wieder genutzt werden. Geldquellen sind die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder (KSL).

Mehr:
Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) an der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz

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  • Quelle: red | Foto: Stadtverwaltung Bautzen
  • Erstellt am 27.07.2021 - 14:11Uhr | Zuletzt geändert am 27.07.2021 - 15:04Uhr
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