Stadtverwaltung hat Fragen zum Lauencenter beantwortet

Bautzen / Budyšín, 28. März 2013. Die Stadtverwaltung Bautzen setzt auf Transparenz und hat auf eine öffentliche Anfrage zum Vorhaben "Lauencenter", die das Bürgerbündnis "Lauenpark" Ende Februar gestellt hatte, nicht nur im direkten Kontakt, sondern auch in der Stadtratssitzung vom 27. März 2013 öffentlich geantwortet. Weil die Stadtverwaltung davon ausgeht, dass das für viele Bürger interessant ist, hat sie dem Bautzner Anzeiger die Fragen und Antworten übermittelt.

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Die Fragen der Bürgerinitiative "Lauenpark" und die Antworten der Stadtverwaltung Bautzen

Fragen zum "Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Abs. 1 BauGB zur Übernahme der Planungs- und Vorbereitungskosten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lauencenter“

Bisher wurde im Stadtrat immer über 9.900qm Verkaufsflächen und 2.000qm Dienstleistungsflächen diskutiert und abgestimmt. Warum wurde im § 2 „Verpflichtungen des Vorhabenträgers“ nur die reine Verkaufsfläche von 9.900qm festgelegt?
Zur Erläuterung: Eine Überprüfung des Lauencenter Expose von Barnslay Retail Experts vom November 2012 ergab folgenden Stand:
- Verkaufsflächen ca. 9.855qm
- Dienstleistungsflächen inkl. Gastronomie 2.410qm ca. 3.550qm
- nicht definierte Fläche, d.h. nicht zugeordnet 1.175qm


Antwort: Die wesentlichen Bindungen des Städtebaulichen Vorvertrages zielen auf eine Begrenzung der Verkaufsflächen mit max. ca. 9.900qm Nettoverkaufsfläche, wovon mindestens 80 Prozent auf Einzelhandelsflächen über je 300qm entfallen müssen. Erklärtes Ziel ist die Ansieldung überwiegend großflächiger, der Sortimentsergänzung und Zentralitätserhöhung dienender Einzelhandelsbetriebe. Die Schaffung von gastronomischen und Dienstleistungseinrichtungen wurde zusätzlich zu den Verkaufsflächen zugelassen, wobei eine Flächenzuordnung und / oder -begrenzung nach Branchen bewusst nicht erfolgte, um dem Investor ausgehend von der klaren Vorgabe für die Verkaufsflächen hinreichende Spielräume für eine funktional ausgewogene und wirtschaftlich darstellbare Entwicklung des Gesamtvorhabens zu ermöglichen.

Der Planungsstand vom 13. Februar 2013 zeigt folgende Gliederung:
- Verkaufsflächen 9.900qm
- Sportflächen ("Fitness-Center") 1.655qm
- Praxis 166qm
- Dienstleister 313qm
- Gastronomie (gesamt verteilt auf mehrere Einheiten) 1.079qm
Hauptnutzflächen gesamt 13.113qm

- Lagerflächen/Technik usw. 1.135qm
- Verwaltung 107qm
Nebennutzflächen gesamt 1.307qm

Auf dieser Grundlage laufen gegenwärtig weitere Abstimmungen zum Branchenmix und zu den gastronomischen und Dienstleistungsangeboten. Der Stadtrat ist durch verschiedene Informationen über das laufende Verfahren unterrichtet worden und ist auch aktuell z. B. im Rahmen der Erörterung zum Verkehrsgutachten in die Probleme und Lösungsvorschläge einbezogen.

Warum gibt es in diesem "Städtebaulichen Vertrag" keine Haftungsklausel, z. B. bei Insolvenz des Vorhabenträgers in der Bau- und der Betriebsphase?


Antwort: Der derzeit geltende Städtebauliche Vorvertrag regelt lediglich die Übernahme der Planungs- und Vorbereitungskosten, die zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich sind, durch den Investor. Regelungen zur Bau- und Betreibungsphase sind somit für diesen Vertrag nicht relevant, sondern im noch vorzulegenden Durchführungsvertrag zu treffen.

Fragen zur Kostenbeteiligung

Gibt es Vereinbarungen über Kostenbeteiligungen der Stadt Bautzen am Projekt „Lauencenter“ in der Vorbereitungs-, Bau- und Betriebsphase? Im "vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ sind keine diesbezüglichen Sperrklauseln bzw. anderweitige Absicherungen enthalten.

Antwort: Zur konkreten Umsetzung des Vorhabens sind vor dem Satzungsbeschluss zum B-Plan der Durchführungsvertrag und der Städtebauliche Vertrag zu verhandeln und nach entsprechendem Beschluss des Stadtrates abzuschließen. Mit diesen Verträgen werden dann Regelungen zu Umsetzung, zur Kostentragung, zu Bürgschaften, zur Betreibung u. ä. getroffen. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lauencenter“ liegt derzeit noch nicht vor, sodass auch zu den angefragten Einzelpunkten noch keine Aussagen erfolgen können. Eine Kostenbeteiligung der Stadt Bautzen kann ausschließlich dann in Betracht kommen, wenn es sich um konkrete Aufwendungen für Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum handelt, die in Art und Umfang nicht oder nicht in vollem Umfang dem Vorhaben "Lauencenter“ zugeordnet werden können (Verursacher-Prinzip).

Stand der Grundstücksverkäufe

Die denkmalseitig besonders wertvollen Häuser wie die “Posthalterei“ mit im Kern drei Renaissancehäusern sowie die zusammenhängenden Häuser Äußere Lauenstraße 9 / Goschwitzstraße 1 gehören der Stadt Bautzen bzw. der Wohnungsbaugesellschaft als alleiniger Tochter der Stadt. In welcher Phase befinden sich die Verkaufsverhandlungen?


Antwort: Es gibt Vorgespräche zur Veräußerung des stadteigenen Grundstückes Goschwitzstraße 9. Kaufverträge wurden noch nicht ausgehandelt und abgeschlossen. Mit der BWB ist für die betroffenen Grundstücke ein Optionsvertrag über den Verkauf zum Verkehrswert vereinbart worden.

Orientieren sich die Verkaufsofferten an den reellen "Verkehrswerten“?

Antwort: Die Stadt ist bei Grundstücksverkäufen an den Verkehrswert gebunden.

Fragen zur Verkehrsentlastung

Wie will die Stadt Bautzen absichern, dass kein zusätzliches Verkehrsaufkommen die Innenstadt belastet, da die Westtangente mit ihrer Entlastungsfunktion an der Eisenbahnbrücke Zeppelinstraße/ Stieberstraße scheitern wird, zumindest bis zum Jahre 2017 oder 2018?

Antwort: Die Verkehrsmengenprognose nach Inbetriebnahme der Westtangente B6/B96 zeigt eine Reduzierung der derzeitigen Verkehrsmengen auf der Äußeren Lauenstraße um ca. 30 Prozent auf. Diese Prognose wurde bereits unter der Annahme erstellt, dass das "Lauencenter“ in Betrieb ist. Somit sind die daraus erwarteten Kundenströme bereits Gegenstand der Bewertung. Über die Westtangente wird wesentlicher Verkehr von/in Richtung Süden geführt, die prognostizierte Zunahme auf der Zeppelinstraße beträgt ca. 10 Prozent, wobei hier als Hauptanteil der Pkw-Verkehr benannt ist. Im Zusammenhang mit der zeitlich leider erst nach Inbetriebnahme der Westtangente zu erreichenden Erneuerung der Eisenbahnbrücken Zeppelinstraße werden Regelungen zum Umleitungsverkehr erforderlich, um diesen Zeitraum einschließlich der Bauzeit für den Brückenneubau zu überbrücken.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 28.03.2013 - 21:26Uhr | Zuletzt geändert am 28.03.2013 - 22:15Uhr
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