Landgericht Bautzen bleibt - Sorbisch jetzt auch in Görlitz

Bautzen / Budyšín | Görlitz. Ais Sicht des rechtspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag Carsten Biesok ist das langfristige Weiterbestehen des Landgerichtsstandortes Bautzen gesichert. Basis ist der am 10. Januar 2012 im Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages beschlossene Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Standortegesetz.

Anzeige

Landgerichtsstandorte in Bautzen und Görlitz unter gemeinsamer Leitung

Biesok wertet die Entwicklung positiv: "Mit dem heute beschlossenen Standortegesetz kommen wir dem Ziel der Staatsmodernisierung ein großes Stück näher. Mit dem Konzept ist es gelungen, trotz der Schwierigkeiten des demographischen Wandels und der zurückgehenden finanziellen Mittel, eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung im Freistaat Sachsen zu erhalten. Durch die erfolgten Änderungen wird auch das langfristige Weiterbestehen des Landgerichtsstandortes Bautzen gesichert."

Zugleich wendet er sich in einer Mitteilung gegen die in Medien und in den parlamentarischen Stellungsnahmen vom Rat für sorbische Angelegenheiten vorgetragene Kritik. Diese gehe offensichtlich von einem falschen Sachverhalt aus. Biesok: "Weder wird ein Gericht in Bautzen geschlossen noch nach Görlitz verlagert. Die Landgerichtsstandorte in Bautzen und Görlitz stehen lediglich unter einer gemeinsamen Leitung eines Gerichtspräsidenten mit Sitz in Görlitz."

In Bautzen werde weiter ein Landgerichtsstandort vorhanden sein, an dem fast alle Prozesse verhandelt werden. "Dies wurde von der Koalition ausdrücklich gesetzlich geregelt", so Biesok. Nur die für Mord und Totschlag zuständige Große Strafkammer gehe nach Görlitz. Die sorbische Minderheit könne sich am Gerichtsstandort Bautzen weiter ihrer Sprache zu bedienen. Neu: Die Koalition habe laut Biesok zusätzlich dafür gesorgt, dass auch vor dem Landgericht Görlitz künftig Sorbisch gesprochen werden kann. Für Biesok ein gutes Ergebnis: "So werden vielmehr die Rechte der Sorben gestärkt und sie haben weiter Zugang zu einem Landgericht in Bautzen."

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: ree
  • Erstellt am 10.01.2012 - 22:29Uhr | Zuletzt geändert am 10.01.2012 - 22:29Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige