Wiederaufbauplan zu den Hochwasserschäden des Sommers 2011
Bautzen / Budyšín. Auf der Stadtratssitzung vom 23. Februar 2011 informierte Baubürgermeister Peter Hesse über den Wiederaufbauplan betreffs der im Sommer 2011 erlittenen Hochwasserschäden.
Bürgermeister Hesse: „Mit dem Abstimmungsgespräch in der Landesdirektion Dresden am 16. Februar 2011 konnte der Prüfungs- und Bewertungsvorgang der von der Stadt Bautzen im Herbst 2010 eingereichten Maßnahmeliste zur Beseitigung von Schäden an der kommunalen Infrastruktur abgeschlossen werden. Für die gute Arbeit aller an diesem Prozess Beteiligten spricht die Tatsache, dass ohne weitere Nachforderungen bereits am 17. Februar 2011 der Innenminister uns den bestätigten Wiederaufbauplan übergeben konnte.
Die Auflistung umfasst rund 70 Maßnahmen und erkennt nach gutachterlicher Prüfung der von der Stadt Bautzen gemeldeten Vorhaben und Schäden Einzelmaßnahmen in einem Gesamtumfang von rund 7,30 Mio. € für den Wiederaufbauplan an.
Nur sieben Einzelmaßnahmen mit einem Schadensumfang von rund 435.000 € konnten keiner Förderrichtlinie zugeordnet werden, hier schafft die erfolgte Schadensanerkennung jedoch die Grundlage für andere Unterstützungsmöglichkeiten, beispielsweise durch zinsvergünstigte Darlehen der Sächsischen Aufbaubank. Inwiefern dies im Einzelfall vom betroffenen Eigentümer genutzt werden wird, lässt sich erst nach weiteren Gesprächen klären.
Zwei Maßnahmen konnten nicht der Schadensbeseitigung zugeordnet werden, da hier das Hauptziel die Prävention im Hinblick auf künftige Hochwassersituationen ist. Hier wird nach Hinweis der Landesdirektion Dresden gegenwärtig geprüft, ob es andere geeignete Fördermöglichkeiten, z. B. im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung, gibt.
Der Wiederaufbauplan bildet nun die Grundlage, zu den Einzelmaßnahmen unter Anwendung der ihnen durch die LD Dresden konkret zugeordneten Förderrichtlinie die notwendigen weiteren Vorbereitungen zu treffen und Förderanträge zu stellen. Der Gesamtplan führt also nicht automatisch zu einer Bereitstellung der finanziellen Mittel, sondern ist nur eine - wenngleich auch die grundlegende - Voraussetzung.
Als nächste Schritte sind zu nennen:
· Erstellung Reihenfolge für die weitere Bearbeitung unter Beachtung der Dringlichkeit, der haushaltseitigen Einordnung und der personellen Voraussetzungen für die Betreuung der jeweiligen Einzelmaßnahmen
· Erstellung erster Förderanträge insbesondere für bereits erfolgte oder beauftragte Maßnahmen, um die Refinanzierung möglichst schnell zu erreichen
· Auslösen notwendiger Planungsaufträge
Neben der Umsetzung konkreter Baumaßnahmen kommt der Erarbeitung der noch notwendigen Gewässerentwicklungspläne zu den Gewässern II. Ordnung, vorrangig beim Jordanbach und Stiebitzbach, besondere Bedeutung zu. Diese sind eine entscheidende Grundlage für einen sogenannten „nachhaltigen Wiederaufbau“, der zum Ziel hat, die Situation an den betreffenden Gewässern nicht nur wiederherzustellen, sondern soweit als möglich dauerhaft zu verbessern. Das für den Albrechtsbach vorhandene Konzept ist ebenfalls zu überprüfen und ggf. zu erweitern. Voraussetzung hierfür sind umfangreiche fachliche Vorbereitungsschritte unter Einbeziehung des Landratsamt Bautzen und der Landesdirektion Dresden, die in den nächsten Wochen beginnen müssen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass
· der bestätigte Wiederaufbauplan unsere Anmeldungen weitestgehend bestätigt hat,
· die gutachterliche Bewertung im Auftrage der Landesdirektion Dresden unsere Kostenannahmen fast durchgängig bestätigt hat,
· dieses Dokument nun für uns Grundlage für die Ziel gerichtete Umsetzung ist, für die wir aus derzeitiger Sicht einen Zeitraum von mehreren Jahren einplanen müssen.
Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, mich an dieser Stelle insbesondere bei meinen Mitarbeitern zu bedanken, die diese zusätzlichen Aufgaben in guter Qualität bisher bewältigt haben und dies auch in den kommenden Monaten und Jahren weiterhin als eine wesentliche Herausforderung sehen. Gleichzeitig möchte ich jedoch auch um Verständnis bei denjenigen bitten, die ggf. auf eine Beantwortung oder Erledigung eines Anliegens etwas länger als sonst warten mussten oder müssen. Ich denke doch, dass diese Prioritätensetzung notwendig war und noch einige Zeit bleiben wird, um die erheblichen Hochwasserfolgen an der kommunalen Infrastruktur unserer Stadt in einem möglichst zügigen Arbeitsprozess Schritt weise zu beheben.“
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- Quelle: red
- Erstellt am 23.02.2011 - 20:54Uhr | Zuletzt geändert am 23.02.2011 - 20:54Uhr
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