Bewohnerparkausweise 2011

Bautzen / Budyšín. Ab sofort können im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus), I. Stock, Zimmer 117, die neuen Bewohnerparkausweise für 2011 beantragt werden. Die Aushändigung erfolgt montags von 9 bis 12 Uhr, dienstags von 9 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.

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Berechtigt zum Erhalt eines Bewohnerparkausweises sind Bewohner, die in den jeweiligen Parkbereichen ihren Hauptwohnsitz haben und Halter oder Dauernutzer des betreffenden Fahrzeuges sind. Nutzt der Bewohner ein auf seine Person nicht zugelassenes Fahrzeug, muss er seinen Führerschein und eine aktuelle Erklärung des Fahrzeughalters über die dauernde Nutzung vorlegen.

Wer die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen (Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung, Kfz-Brief oder Fahrzeugschein sowie - falls erforderlich - Nutzungserklärung und Führerschein) vorweist, dem wird die Bewohnerparkkarte für 2011 gegen Barzahlung der Gebühr in Höhe von 20 Euro sofort ausgehändigt.

Vereinfachung für Wiederholungsanträge


Für Bewohner, die bereits 2010 eine Bewohnerparkkarte genutzt haben und bei denen sich die Anschrift des Bewohners und das Kennzeichen des Fahrzeuges nicht geändert haben, besteht die Möglichkeit, durch Überweisung (Achtung Kontoänderung!) von 20 Euro sich die Parkkarte für 2011 zusenden zu lassen.

Die Überweisung wird formell als Antrag gewertet und ist unter Angabe des Verwendungszweckes:

Bewohner
+ (Reg-Nr. der Bewohnerparkkarte 2010)
+ Name des Antragsstellers
+ Kraftfahrzeugkennzeichen

auf das Konto der Stadt Bautzen bei der Kreissparkasse Bautzen, Konto-Nr.: 1000 000 440, Bankleitzahl: 855 500 00 zu tätigen.

Beispiel für die Überweisung des Bewohners Max Muster mit der Bewohnerparkkarte Reg-Nr.: 1001 aus dem Bewohnerparkbereich 1 und dem Kraftfahrzeugkennzeichen BZ-MM 100: Verwendungszweck: Bewohner 1001 Muster BZ-MM 100

Die Zusendung wird ca. 14 Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Gültigkeit der erteilten Bewohnerparkausweise für das Jahr 2010 mit Ablauf des 31. Dezember 2010 erlischt.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 09.12.2010 - 10:44Uhr | Zuletzt geändert am 09.12.2010 - 10:48Uhr
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