Perfecta-Rasen hat guten Grund
Bautzen / Budyšín. Schon lange bevor auf dem Gelände des ehemaligen Bautzener Schneidemaschinenherstellers Perfecta Sprengmeister und Abrissbagger in Aktion traten, machte man sich im Rathaus Bautzen Gedanken über nächste Entwicklungsschritte für die zukünftige Nutzung des Areals. Absolute Entscheidungsfreiheit besteht dabei nicht, sind doch die Förderbedingungen des europäischen EFRE-Programms und verschiedene planungsrechtliche Normen sind bei den Überlegungen zur Nachnutzung des etwa 14.000 Quadratmeter großen Geländes an der Dr.-Peter-Jordan-Straße zu beachten.
Nächste Schritte wollen wohl überlegt sein
Als die Stadträte der Stadt Bautzen im März vergangenen Jahres über die Gebietsentwicklung Bautzen-Süd entschieden, legten sie u. a. zwei grundsätzliche Dinge fest: Einerseits sollte nun eine gemischte Baufläche entwickelt werden bei der sich die Bebauung in ihrer Größe und Nutzung dem Umfeld anpasst. Andererseits wollte man mit dieser herausragenden Aufgabe, ein Stück Bautzener Stadtgebiet neu zu gestalten, auch eine Chance für Innovation und eine möglichst breite Beteiligung schaffen. Aus dieser Überlegung entstand die Idee einer Planungswerkstatt, die als solche in das Integrierte Handlungskonzept Stadtentwicklungsgebiet „Bautzen Süd“ eingebunden ist.
Wie kann man sich eine solche Planungswerkstatt vorstellen? Kreative Köpfe können Ideen zur Nutzung des Standortes entwickeln, Vorschläge zur Bebauung entwerfen und durch Verwendung moderner Baustoffe oder energieeffizienter Bauweisen neue Akzente setzen. Im Prinzip soll der Wettbewerb Entscheidungsgrundlagen für die spätere Bebauung des Standortes schaffen und damit Entwicklungsmöglichkeiten in diesem wichtigen Stadtquartier eröffnen. In welcher Form Planungsbüros oder Hochschulen oder interessierte Bürger einbezogen werden, wird noch im Laufe dieses Jahres gemeinsam mit dem Bauausschuss des Stadtrates zu entscheiden sein. Eile ist bei dieser Entscheidung ohnehin nicht der ausschlaggebende Punkt.
Die bestehenden Förderrichtlinien geben der Stadt als Eigentümer eine Bindefrist bis 2017 vor. Erfolgt eine Bebauung und ein Verkauf früher, sind anteilig Fördermittel zurück zu zahlen, so dass bei einem solchen Interesse dann im Einzelfall die Folgen geprüft und bewertet werden müssen. Zunächst sollten aber alle Anstrengungen darauf konzentriert werden, Möglichkeiten für eine optimale Standortentwicklung zu erkennen und zu nutzen. Der Standort in Innenstadtnähe einerseits und guter Verkehrsanbindung andererseits erfordert dieses Herangehen, eben um seine Chancen, langfristig zu einem qualitativ gutem Stadtquartier zu werden, auch bewusst auszuloten und dann umzusetzen.
Aus diesen Gründen ist es sicher auch zu akzeptieren, dass an Stelle der Perfecta-Ruinen zunächst noch kein neues Wohngebiet, sondern erst einmal nur Rasen wächst.



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- Quelle: red
- Erstellt am 19.03.2010 - 14:05Uhr | Zuletzt geändert am 19.03.2010 - 14:11Uhr
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