Stadträte für Straßenbaubeitragssatzung

Bautzen / Budyšín. Seit etwa einem Jahr diskutierten die Bautzener Stadträte intensiv über den Umgang mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen der Stadt Bautzen. Eine Bürgerinitiative hatte sich vehement für die Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung eingesetzt und mit Protesten auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. Auslöser war eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, nach der Kommunen in Abhängigkeit von ihrer Haushaltslage selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang Grundstückseigentümer zukünftig an Straßenausbaumaßnahmen zu beteiligen sind.

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Oberbürgermeister Schramm: Keine Verlierer

In der Sitzung des Stadtrates am 25. November mussten sich die Abgeordneten nun zwischen zwei Beschlussvorlagen entscheiden. Ein von den Fraktionen Die Linke, SPD, Bürgerbündnis Bautzen und FDP getragener Entwurf sah die Abschaffung der städtischen Satzung vor, ein von der Verwaltung eingebrachter Vorschlag sah die Absenkung der Beiträge, abgemilderte Regelungen bei der Berechnung von Eckgrundstücken und eine deutliche zeitliche Streckung der Beitragszahlung vor.

Nachdem alle beteiligten Initiativen und Parteien sachlich ihre Sicht zum Thema vorgetragen hatten, entschieden sich die Stadträte in geheimer Wahl und mit knapper Mehrheit zunächst gegen die Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung. Die Fraktion Pegasus brachte daraufhin einen Antrag ein, nach dem zukünftig die Beitragsberechnung von der Nutzungsform abhängig gemacht werden soll. Die FDP reichte einen Antrag ein, der eine Berechnungsobergrenze anregte, um so soziale Härtefälle auszuschließen. Beide Anträge wurden jedoch zurückgezogen, um sie zunächst durch die Verwaltung inhaltlichen und rechtlich prüfen zu lassen.

In einer weiteren geheimen Abstimmung über den Antrag zur Änderung der Beitragssätze stimmten 16 Abgeordnete dafür und 11 dagegen. 7 Stadträte enthielten sich.

Oberbürgermeister Christian Schramm empfand die insgesamt sachlich geführte Debatte als angemessen. Er bedankte sich bei der Bürgerinitiative, die den Stadtrat angeregt hat, sich intensiv mit der Problematik zu befassen: „Es hat eine breite und demokratische Auseinandersetzung gegeben, darüber bin ich sehr froh“, so Schramm. „Diese Auseinandersetzung hat gezeigt, dass man trotz Widerständen miteinander reden kann“.

Die Änderung der Satzung sieht unter anderem vor, die Sätze der Beitragspflicht für Anliegerstraßen von 75 auf 52,5 Prozent, bei Haupterschließungsstraßen von 50 auf 35 % und bei Hauptverkehrsstraßen von 25 auf 17,5 Prozent der beitragsfähigen Kosten zu senken. Daraus ergibt sich für die Stadt jährlich eine Mindereinnahme von etwa 150.000 Euro. „Diese Lösung, zusammen mit den bereits im Mai beschlossenen Erleichterungen in der Stundungsrichtlinie, ist geeignet, dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern entgegen zu kommen und gleichzeitig nicht die Situation und Entwicklung der Stadt im Ganzen aus den Augen zu verlieren“, fasste Oberbürgermeister Schramm zusammen. „Ich hoffe deshalb, dass sich keiner als Verlierer fühlen muss“.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 26.11.2009 - 23:55Uhr | Zuletzt geändert am 27.11.2009 - 00:00Uhr
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