Bautzen erhöht Grundsteuer

Bautzen erhöht GrundsteuerBautzen / Budyšin, 28. September 2017. In ihrer Sitzung vom 27. September beschlossen die Bautzener Stadträte die "Satzung zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Bautzen für das Jahr 2018". Damit kommt ab 2018 eine höhere Grundsteuer auf die Nautzener zu.

Abb.: Die Hammermühle an der Hauptspree
Foto: © Bautzner Anzeiger
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Grundsteuerbescheide kommen Anfang Januar 2018

Grundsteuerbescheide kommen Anfang Januar 2018
Blick über die Spreegasse zum Schützenplatz
Foto: © Bautzner Anzeiger

Die Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung erhoben und kommt als Gemeindesteuer der Stadt zugute. Unterschieden wird zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Eigentümern bzw. Nutzungen gibt es an dieser Stelle nicht.

In Bautzen lagen die Hebesätze bisher bei 300 v.H. für die Grundsteuer A und 380 v. H. für die Grundsteuer B – unverändert seit 1996. Für den Besitzer eines neu gebauten Einfamilienhauses bedeutete das bislang eine jährliche Belastung von etwa 209 Euro, bei älteren Gebäuden sogar nur von etwa 95 Euro. Garagen wurden im Schnitt mit weniger als 10 Euro besteuert.
Große Betriebe und Wohnungsgesellschaften haben allerdings erheblich höhere Beträge zu bezahlen, die im fünf-, bei sehr großen Unternehmen sogar im sechsstelligen Bereich liegen. Dies ist auf das erheblich größere Grundeigentum zurückzuführen. Die Gewerbesteuer bleibt in Bautzen übrigens konstant, was Planungssicherheit schafft.

Weshalb die Grundsteuer steigt

Grundsätzlich regelt die Sächsische Gemeindeordnung (§73 SächsGemO), dass Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechende Einnahmen generieren müssen. Dazu zählen auch Steuern. Der Freistaat strebt an, dass alle Gemeinden ihre Einwohner gleichermaßen an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen und macht davon die jährlichen Schlüsselzuweisungen abhängig. Diese Zuweisungen sind von einem sogenannten Nivellierungshebesatz abhängig. Liegt eine Kommune darunter, verzichtet sie auch auf staatliche Mittel. Bei der Grundsteuer A lag Bautzen bisher 7,5 Prozent und bei der Grundsteuer B sogar 40 Prozentpunkte unter dem vorgegebenen sächsischen Hebesatz, andere Städte teils weit darüber. Für den Einzelnen sicherlich eine komfortable Situation, für die kommunalen Haushaltsplaner aber ein zunehmendes Problem. Steigende Kosten, ein notwendiger Inflationsausgleich nach mehr als zwei Jahrzehnten und die anstehende Pflicht zum Haushaltausgleich des eigenen Ergebnishaushalts haben die Stadt Bautzen nun zum Handeln gezwungen, um nicht zukünftig auf Leistungen zum Gemeinwohl verzichten zu müssen.

Das sind die neuen Steuersätze

Die Grundsteuer A soll nun ab dem 1. Januar 2018 von 300 auf 310 v.H. angehoben werden, eine Steigerung von 3,33 Prozent. Etwa 240 Steuerzahler sind davon betroffen. Während diese Steigerung mit etwa 2.215 Euro in der Stadtkasse zu Buche schlagen wird, sind es bei der Grundsteuer B bereits etwa 380.000 Euro. Hier wird der Hebesatz, der auf dieSteuermessbeträge erhoben wird, statt 380 zukünftig 420 v.H. betragen. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 10,5 Prozent. Garagenbesitzer zahlen im Jahr dann etwa einen Euro und Hausbesitzer zwischen 10 und 22 Euro mehr. Bautzen bleibt selbst mit dieser Anpassung weit unter den Hebesätzen der meisten sächsischen Städte.

Wenn die Grundsteuererhöhung betrifft, der erfährt das per Post: Die Stadt Bautzen verschickt Anfang Januar 2018 etwa 14.000 Abgabenbescheide. Darin werden die Grundsteuerforderungen entsprechend der neuen Hebesätze festgesetzt. Steuerpflichtige können sich damit langfristig auf die Erhöhung der Grundsteuer einstellen.

Bautzen im Vergleich (Stand Juli 2017)

Hebesätze der Grundsteuern:
  • Görlitz: Grundsteuer A 360 v.H., Grundsteuer B 500 v.H.
  • Hoyerswerda: Grundsteuer A 352 v.H., Grundsteuer B 465 v.H.
  • Zittau: Grundsteuer A 330 v.H., Grundsteuer B 440 v.H.
  • Löbau: Grundsteuer A 320 v.H., Grundsteuer B 420 v.H.
  • Kamenz: Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B 420 v.H.
  • Bautzen: Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B 380 v.H.

Update:
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  • Quelle: red | Fotos: © Bautzner Anzeiger
  • Erstellt am 28.09.2017 - 08:49Uhr | Zuletzt geändert am 03.08.2021 - 08:28Uhr
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