Geld für Sozialprojekte in Bautzen
Bautzen / Budyšin, 21. Dezember 2016. Alexander Ahrens, Bautzener Oberbürgermeister, hat am 19. Dezember vom sächsischen Innenminister Markus Ulbig einen Fördermittelbescheid in Höhe von 896.074 Euro aus dem neuen ESF-Programm "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020" erhalten. Das Geld soll zur Förderung sozialer Projekte im Bautzener Stadtteil Gesundbrunnen verwendet werden. Die Hände wechselte das wertvolle Papier in den Räumen des Vereins Leuchtturm - Majak e.V. – dort soll es auch durchgeführt werden.
Stadtteil Gesundbrunnen profitiert
Der Bautzener Gesundbrunnen ist eine Plattenbausiedlung, die zwischen 1974 und 1989 nordöstlich der Bautzener Innenstand hochgezogen wurde. Heute wohnt auf dem rund 109 Hektar großen Areal ein Fünftel der Bautzener Bürger.
Das Gesundbrunnen-Fördergebiet war vom Bevölkerungsrückgang in den Jahren 1990 bis 2015 besonders hart betroffen – da halfen auch Sanierungsmaßnahmen und der Zuzug von Leuten mit niedrigem Einkommen aus dem Umland nichts, der Bevölkerungsrückgang hält an. In dem Quartier leben außerdem viele Langzeitarbeitslose; hier sind besonders viele Menschen auf Hartz IV angewiesen, um zu überleben.
Nun will die Stadt Bautzen beitragen, die soziale Situation in diesem Wohngebiet zu verbessern. Außerdem sollen der Zusammenhalt der Bewohner gestärkt und die Einwohnerzahl stabilisiert werden. Vorgesehen ist zum Beispiel das "Lebenslange Lernen" des Vereins Leuchtturm - Majak e.V., der Erziehungs-, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenzen an Eltern und Kinder vermitteln möchte. Dafür sollen Freizeitangebote für Familien, Aktionstage und Workshops durchgeführt werden.
Ulbig: Projekte stärken Infrastruktur und erhöhen Lebensqualität
Innenminister Markus Ulbig sagte bei der Vergabe des Fördermittelbescheids: "Bautzen kann mit den Fördermitteln eine Vielzahl innovativer Projekte umsetzen. Die Vorhaben stärken die soziale Infrastruktur und erhöhen die Bildungs- und Beschäftigungschancen vor Ort. Insbesondere Kinder und Jugendliche werden von verbesserten Betreuungsangeboten profitieren."In der Tat soll auch dem Verein "Frei(e)Zeit Aktiv e.V." der warme Fördermittelregen zugute kommen, für die Umsetzung des Projekts "Betreuung und Kompetenzerweiterung für Kinder und Jugendliche". Hier sollen Kinder ab der fünften Klasse, die nicht in einem Hort betreut werden, einen Treffpunkt und Aufenthaltsort bekommen. Der Verein "Steinhaus e.V." hingegen plant das Projekt "Aufbau Bewohnerselbstorganisation Gesundbrunnen". Mit dem Vorhaben soll die Selbstorganisation der Bewohner gestärkt und aufgebaut werden.
Die Stadt hat das erforderliche gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept für Bautzen-Gesundbrunnen erstellt und durch den Stadtrat beschlossen. Dabei haben die Verantwortlichen der Stadt die Bürger beispielsweise im Rahmen einer Bürgerversammlung einbezogen.
Richtlinie "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020"
Die Mittel aus dem ESF-Programm "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020" sollen in Sachsen Vorhaben von Bildungseinrichtungen, Sportvereinen und anderen Stadtteilakteuren zur sozialen Eingliederung und Integration in Beschäftigung unterstützt werden. Zielgruppe sind insbesondere Kinder- und Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Einkommensschwache und Flüchtlinge. Dabei geht es um Stadtgebiete mit einer SGB II-Quote, die über dem Landesdurchschnitt liegt.Voraussetzung für die Förderung ist ein gebietsbezogenes "Integriertes Handlungskonzept", in dem die Gemeinde die Defizite des Fördergebietes beschreibt und die daraus abgeleiteten Vorhaben darstellt. Die Handlungskonzepte mussten bis zum 15. Juli 2016 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Das sächsische Innenministerium prüft und bestätigt die Handlungskonzepte. Die SAB erlässt anschließend einen Rahmenbescheid. Dieser legt die Mittel fest, die die Gemeinde zur Umsetzung der Einzelvorhaben in dem Gebiet bei der SAB beantragen kann. Die Gemeinden reichen die Förderung für die Einzelvorhaben dann an die jeweiligen Träger weiter.
Die Europäische Union unterstützt im Freistaat Sachsen Vorhaben zur nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung über den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 - 2020 mit 30 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen stellt zusätzlich 5,6 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt können so 95 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ersetzt werden.
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- Quelle: red | Fotos: Stadtverwaltung Bautzen
- Erstellt am 20.12.2016 - 22:42Uhr | Zuletzt geändert am 18.06.2022 - 10:50Uhr
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