Neue Elternbeiträge ab Mai 2016
Bautzen / Budyšin, 21. Januar 2016. "Alles neu macht der Mai!", sagt der Volksmund - und hat dabei gewiss nicht an Elternbeiträge für die Kinderbetreuung gedacht. Sei's drum: Am 1. Mai 2016 soll für die Stadt Bautzen eine neue Elternbeitragssatzung, die die Kosten für die Kindernbetreuung in Einrichtungen der Stadt sowie bei freien Trägern und Kindertagesmüttern regelt, in Kraft treten. Für die Eltern bedeutet das, sich auf neue Beitragssätze einrichten zu müssen.
Abbildung: Die Schülerstraße in Bautzen mit dem Schülerturm. Dessen Durchfahrt - Teil des früheren Schülertors - ist ein Gleichnis für die Engpässe, die entstehen können,wenn man seine Einnahmen nicht der Kostenentwicklung anpasst. Im schlimmsten Fall führt dann mangelnde Liquidität zur Handlungs- und damit Gestaltungsunfähigkeit.
Weshalb und wie sich die Elternbeiträge in Bautzen ändern
Die aktualisierte Satzung, die im Februar 2016 beschlossen werden soll, gilt für die im Bautzener Stadtgebiet aktiven 23 Kindertageseinrichtungen und 16 Kindertagespflegestellen - insgesamt 3.186 Plätze.
Dazu gehören im Krippen- und Kindergartenbereich
- fünf Einrichtungen in städtischer Trägerschaft mit 531 Plätzen,
- zwölf Einrichtungen in freier Trägerschaft mit 1.320 Plätzen und
- 78 Plätze in 16 Kindertagespflegestellen.
- Die Eltern sind verheiratet und haben zwei Kinder, die in einer der Einrichtungen betreut werden. Das erste Kind ist fünf Jahre alt und wird neun Stunden in einem Kindergarten betreut. Bezahlen die Eltern jetzt 106,35 Euro monatlich, sind es ab Mai 128,83 Euro. Das zweite sogenannte Zählkind ist zwei Jahre alt und wird sechs Stunden in einer Kinderkrippe betreut. Für dieses zweite Kind sieht die Satzung einen Rabatt vor: Während die Kosten für die Eltern jetzt noch bei 71,47 Euro liegen, werden es ab Mai 2016 80,90 Euro sein.
Interessant ist, was unter dem Strich steht: Mit der Satzungsänderung zahlen die Eltern 31,91 Euro mehr. - Das andere Beispiel: Das ältere der beiden Kinder ist acht Jahre alt und wird fünf Stunden in einem Hort betreut. Bisher ist das für 56,33 Euro möglich, ab Mai kostet die Betreuung 62,62 Euro. Das zweite Kind ist fünf Jahre alt und besucht neun Stunden lang einen Kindergarten. Durch den Rabatt kostet dies aktuell 63,81 Euro, künftig werden es 77,30 Euro sein.
Für diese Familie erhöht sich der finanzielle monatliche Aufwand unterm Strich um 19,78 Euro.
Bei den Horten gilt die Satzung für fünf Einrichtungen in städtischer Trägerschaft mit 888 Plätzen und zwei weitere Einrichtungen in freier Trägerschaft mit 369 Plätzen.
Die Satzung musste geändert werden, weil es einerseits im Freistaat Sachsen einige neue Regelungen gibt: In erster Linie das Haushaltbegleitgesetz und das Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG). Andererseits richte sich die Höhe der Elternbeiträge nach der jährlichen Betriebskostenabrechnung, wozu die Aufwendungen für den Betrieb der Einrichtung, für Sachkosten und für Personalkosten zählen. Grundlage der aktuell einzuführenden Satzung ist die Betriebskostenabrechnung des Jahres 2014.
In der Tat sind die Betriebskosten signifikant gestiegen: Im Vergleich zum Jahr 2012 kostete die neunstündige Betreuung pro Kind in einer Kinderkrippe 2014 satte 1.230,36 Euro mehr - insgesamt 10.552,20 Euro pro Jahr. Pro Monat sind das immerhin 879,35 Euro. Fasst man alle Einrichtungen in Bautzen zusammen, beläuft sich die Kostensteigerung von 2012 bis 2014 auf runde 1,4 Millionen Euro. Schon heute zeichnet sich ab, dass sich die Kostensteigerungen wegen des geänderten gesetzlichen Betreuungsschlüssels und der steigenden Personalkosten in den kommenden Jahren fortsetzen.
Die Zeche teilen sich zum großteil die Stadt Bautzen und die Eltern, Der Freistaat Sachsen legt noch einen Zuschuss oben drauf. Die prozentuale Kostenverteilung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Die Stadt Bautzen muss maximal für Kinderkrippen 77%, für Kindergärten und Horte 70% sowie für Förderhorte 75% der entstandenen Kosten schlucken. Die Kosten der Eltern hängen hingegen vom Familienstand und der Anzahl der betreuten Kinder ab. Je mehr Kinder betreut werden, umso geringer ist der zu zahlende Elternbeitrag, was wiederum den Betriebskostenzuschuss durch die Stadt Bautzen erhöht.
So ändern sich die Elternbeiträge in Bautzen
Es ist so, dass mit der Satzungsänderung grundsätzlich alle Elternbeiträge neu festgesetzt werden müssen.
Zwei Beispiele:
Beschluss über die Satzung fällt im Februar 2016
Die Beitragserhöhung wurde im November 2015 mit den elf freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bautzen abgestimmt. Die Abstimmung mit dem Landkreis Bautzen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ging im Januar 2016 über die Bühne - der Landkreis Bautzen bestätigt, dass sich die beabsichtigte Erhöhung der Elternbeiträge im gesetzlichen Rahmen befindet und die Absenkungsbeiträge korrekt ermittelt wurden.
Zurzeit startet die Diskussion in den Ausschüssen des Bautzener Stadtrats, der - geht alles nach Plan - die neue Satzung am 24. Februar 2016 beschließen soll. Diese kann damit ab Mai 2016 in Kraft treten und die alte Satzung von 2014 ablösen.
Neu: Nach dem aktuellen Kenntnisstand ist zu erwarten, dass die Kinderbetreuungssatzung künftig nicht mehr aller zwei Jahre, sondern jährlich auf den Prüfstand muss.
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- Quelle: red | Foto: © Bautzner Anzeiger
- Erstellt am 21.01.2016 - 16:53Uhr | Zuletzt geändert am 21.01.2016 - 17:41Uhr
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