Zum zweiten Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl in Bautzen

Bautzen / Budyšin, 10. Juni 2015. Dass der Bautzener Oberbürgermeister Christian Schramm nicht so einfach zu ersetzen ist, zeigte sich auch bei der Wahl des Nachfolgers: Am 7. Juni 2015 erreichte keiner der Kandidaten die erforderliche absolute Mehrheit. Der zweite Wahlgang folgt nun am Sonntag, dem 28. Juni 2015. Dann wird derjenge Kandidat Oberbürgermeister, der die meisten Stimmen auf sich vereint.

Anzeige

Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes für den zweiten Wahlgang

Im ersten Wahlgang waren angetreten:

    • der Volljurist Alexander Ahrens (BBBz, Linkspartei, SPD)
    • der Manager Andreas Hase (Einzelbewerber)
    • der Handwerksmeister Mike Hauschild (Einzelbewerber)
    • der Verwaltungsbetriebswirt Matthias Knaak (CDU)
    • der Maschinist Andreas Thronicker (Einzelbewerber)
    • der Dipl.-Ing. für Wasserbau Jörg Urban (AfD)

    Für den 2. Wahlgang werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versendet, die alten Benachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit. Für die Teilnahme an der Wahl im Wahllokal genügt der Personalausweis, bei ausländischen Unionsbürgern der Identitätsausweis oder Reisepass.

    Wahlberechtigte, die auf dem Wahlscheinantrag die Zusendung der Wahlunterlagen für den 1. und 2. Wahlgang beantragt hatten, bekommen die Unterlagen automatisch zugesandt. Wer im 1. Wahlgang im Wahlbüro wählen war und für den 2. Wahlgang nicht anwesend ist, kann ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Dies ist mit der bereits zum 1. Wahlgang versandten Wahlbenachrichtigung per Post möglich. Der Antrag kann bis Freitag, dem 26. Juni 2015, um 16 Uhr, auch im Einwohnermeldeamt im Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1, persönlich (schrftlich oder mündlich, aber nicht telefonisch) gestellt werden. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, kann dort der Antrag auch mit dem Personalausweis gestellt werden.

    Die Beantragung der Wahlscheine ist bis zum Donnerstag, 25. Juni 2015, 12.00 Uhr, auch im Internet unter www.bautzen.de möglich.

    Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt frühestens am 17. Juni 2015. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen beim Einwohnermeldeamt beginnt am 18. Juni 2015.

    Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Sonnabend, dem 27. Juni 2015, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bei einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes unzumutbar macht, kann ein Wahlschein-Antrag noch am Wahlsonntag, 28. Juni 2015, bis 15 Uhr gestellt werden.

    Das Einwohnermeldeamt hat für Dienstleistungen rund um die Wahlen zusätzlich geöffnet:
    • Mittwoch, den 24.06.2015 9.00 – 12.00 Uhr
    • Freitag, den 26.06.2015 9.00 – 16.00 Uhr
    • Sonnabend, den 27.06.2015 9.00 – 12.00 Uhr
    • Wahlsonntag, den 28.06.2015 9.00 – 15.00 Uhr

    Die aufgeführten Termine werden ausschließlich für Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Wahlen (Briefwahlunterlagen, Wahlschein, Wählerverzeichnis) angeboten. Alle anderen sonst üblichen Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes werden zu diesen Terminen nur bei besonderer Dringlichkeit ausgeführt.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red
  • Erstellt am 10.06.2015 - 08:59Uhr | Zuletzt geändert am 10.06.2015 - 17:39Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige