Bewohnerparkausweise 2009

Bautzen / Budyšín. Seit dem 25. November 2008 können im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus), I. Stock, Zimmer 117, die neuen Bewohnerparkausweise für 2009 beantragt werden. Die Aushändigung erfolgt montags von 9 bis 12 Uhr, dienstags von 9 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.

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Alles dabei? Dann geht es schnell!

Berechtigt zum Erhalt eines Bewohnerparkausweises sind Bewohner, die in den jeweiligen Parkbereichen ihren Hauptwohnsitz haben und Halter oder Dauernutzer des betreffenden Fahrzeuges sind. Nutzt der Bewohner ein auf seine Person nicht zugelassenes Fahrzeug, muss er seinen Führerschein und eine aktuelle Erklärung des Fahrzeughalters über die dauernde Nutzung vorlegen. Wer die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen (Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung, Kfz-Brief oder Fahrzeugschein sowie - falls erforderlich - Nutzungserklärung und Führerschein) vorweist, dem wird die Bewohnerparkkarte für 2009 gegen Barzahlung der Gebühr in Höhe von 20 Euro sofort ausgehändigt.

Wer Parkkarte hat und bei dem sich nichts ändert, der braucht nur zu überweisen

Für Bewohner, die bereits 2008 eine Bewohnerparkkarte genutzt haben und bei denen sich die Anschrift des Bewohners und das Kennzeichen des Fahrzeuges nicht geändert haben, besteht die Möglichkeit, sich die Parkkarte durch Überweisung von 20 Euro zusenden zu lassen. Die Überweisung wird formell als Antrag gewertet.

Überweisungsangaben:
Verwendungszweck: Bewohner + (Reg-Nr.: der Bewohnerparkkarte 2008) + Name des Antragsstellers + Kraftfahrzeugkennzeichen
Konto-Nr.: 279799906, Drsdner Bank, Bankleitzahl: 850 800 00.

Beispiel für die Überweisung des Bewohners Max Muster mit der Bewohnerparkkarte Reg-Nr.: 1001 aus dem Bewohnerparkbereich 1 und dem Kraftfahrzeugkennzeichen BZ-MM 100:
Verwendungszweck: Bewohner 1001 Max Muster BZMM 100

Jegliches braucht seine Zeit

Die Zusendung wird ca. 14 Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.

Aufpassen!

Die Gültigkeit der erteilten Bewohnerparkausweise für das Jahr 2008 erlischt mit Ablauf des 31. Dezember 2008.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 01.12.2008 - 23:00Uhr | Zuletzt geändert am 01.12.2008 - 23:07Uhr
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