Radfahrerlobby will mit Test mehr Fahrradfreundlichkeit erreichen

Radfahrerlobby will mit Test mehr Fahrradfreundlichkeit erreichenBautzen / Budyšín, 2. September 2020. "2018 fühlten sich noch 65 Prozent der Radfahrenden gefährdet", konstatiert der Lobbyverein Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in einer Mitteilung zum "Fahrradklima-Test 2020" in Bautzen. Mit Antworten auf 32 Fragen können die Teilnehmer des Tests "unterschiedliche Aspekte des Radfahrens, von der Wegequalität der Radwege bis zur Frage, ob Radfahren im alltäglichen Stadtverkehr eher Entspannung oder eher Stress ist" bewerten.

In der "Radfahrerhauptstadt" Münster befördern die vielen herumstehenden Fahrräder nicht die Diebstahlskrimnalität, sondern behindern oft genug Fußgänger
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Kommentar: Warum Radfahrer auf die Straße gehören

"Damit der ADFC ein realistisches Bild zum Radverkehr in Bautzen erhält, benötigen wir möglichst viele Personen, die am Fahrradklima-Test teilnehmen. Vor zwei Jahren haben sich in Bautzen 259 Menschen am Fahrradklima-Test beteiligt ", so Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen. Die Befragung soll eine Bestandsaufnahme zum Radverkehr in allen deutschen Städten ermöglichen und sowohl dem ADFC als auch der Politik vor Ort Feedback geben.

"Bei Verantwortlichen in der Kommunalpolitik und in den Stadtverwaltungen konnte die Untersuchung in der Vergangenheit immer wieder das Bewusstsein für den Radverkehr schärfen", so Krause. Im Ergebnis des 2018er Tests beispielsweise gaben 74 Prozent der Bautzener Befragungsteilnehmer – der ADFC spricht großzügig von 74 Prozent der Bautzener – an, das Miteinander von Autos und Fahrrädern auf der Straße als problematisch zu empfinden. Ursache dafür sind womöglich weniger verkehrsorganisatorische Maßnahmen der Stadt, sondern die Radfahrer selbst.

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Kommentar:

Noch wirksamer als so ein "Fahrradklima-Test" wäre wohl ein Radfahrer-Test: Immer wieder kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Radfahrer die Straßenverkehrsordnung nicht einmal vom Hörensagen kennen, aber lobbygestärkt selbstbewusst drauflostreten. Hier setzt die Politik viel zu einseitig Signale zugunsten der Radfahrer, etwa beim in diesem Jahr eingeführten Abstandsgebot beim Überholen der Drahtesel-Ritter: Anderthalb Meter im Ort und außerhalb gar zwei Meter Abstand sollen von Kraftfahrern eingehalten werden! Dass dazu die Radfahrer beitragen könnten, indem sie sich an das Rechtsfahrgebot halten – und zwar am äußersten rechten Straßenrand – wird leider nicht erwähnt.

Ganz im Gegenteil: Selbst auf abgelegenen Dorfstraßen, auf die sich nur selten ein Auto verirrt, und in Tempo-30-Zonen bevorzugen viele Radfahrer mit der größten Selbstverständlichkeit die Gehwege, um an Fußgängern vorbeizurasen. Nähert sich der Radfahrer dann auch noch von hinten, wird es richtig gefährlich, schließlich kann niemand ahnen, dass so ein Irrwisch sich auf derart rücksichtslose Weise fortbewegt. Da moderne Fahrräder – etwa als Pedelecs – durchaus recht schnell unterwegs sein können, gehört die Einrichtung gemeinsamer Geh- und Radwege auf den Prüfstand, zumal diese Wege nicht überall die nötige Mindestbreite aufweisen.

Immer wieder kommt es zu Unfällen mit Radfahrern, weil diese rücksichtslos auf vermeintliche Rechte pochen und auch an schmalen und übersichtlichen Stellen von einem gedanklichen "Platz da, jetzt komm' ich!" geleitet scheinen. Folge gemeinsamer Wegenutzung sind tragische Unfälle wie der einer Radfahrerin, die ein dreijähriges Kind erfasste. Nicht nur Kinder, vor allem auch Ältere und Haustiere sind durch rücksichtslose Radfahrer besonders gefährdet.

Das Abstandgebot gegenüber Radfahrern impliziert zwei notwendige Folgen: Erstens gehören Radfahrer damit zurück auf die Straße, denn dort sind sie jetzt besser geschützt, und zweitens muss das Abstandgebot auch gegenüber Fußgängern gelten: Kann ein Radfahrer innerorts nicht mindestens anderthalb Meter Abstand zu einem Fußgänger einhalten, so muss er absteigen und schieben.

Im Straßenverkehr müssen gleiche Rechte und Pflichten für alle gelten, allerdings müssen Radfahrer, die ohne jede Prüfung ihrer Kenntnisse und Tauglichkeit ohne Weiteres mit deutlich mehr als 30 Kilometern pro Stunde Geschwingkeit unterwegs sind, sich besondere Auflagen gefallen lassen, meint Ihr

Thomas Beier

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  • Quelle: red | Kommentar: Thomas Beier | Foto
  • Erstellt am 02.09.2020 - 08:15Uhr | Zuletzt geändert am 02.06.2021 - 13:26Uhr
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