Stiebitz City Limit: Speed Limit!
Bautzen / Budyšin | Stiebitz / Sćijecy, 19. Mai 2017. Da geht es noch lange nicht so schlimm zu wie in Tina Turners Nutbush City Limits, wenn jetzt im Bautzener Ortsteil Stiebitz zwischen dem Ortseingang und der Einmündung der Rattwitzer Straße in beiden Fahrtrichtungen Tempo 50 gilt. Bislang durfte man hier mit 70 Stundenkilometern durchhuschen.
Gute Gründe für langsameren Verkehr
Die auf 70 Kilometer pro Stunde erhöhte zulässige Höchstgeschwindigkeit ist aus zwei guten Gründen durch die Stadtverwaltung Bautzen widerrufen worden:
- Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften liegt nunmal bei 50 Stundenkilometern. Weil der Abschnitt, in dem nun wieder Tempo 50 gilt, schon immer einseitig bebaut ist und auch über die Dresdener Straße erschlossen wird, ist nach jetziger Bewertung eine Erhöhung der Regelgeschwindigkeit nicht zu rechtfertigen. Hintergrund: Genau wie die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist auch eine Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit den Restriktionen der Straßenverkehrsordnung unterworfen. Demnach sollen Regelungen durch Verkehrszeichen, die von den allgemeinen Regeln der StVO abweichen, nur dort getroffen werden, wo dies zwingend ist.
- Der zweiter Gesichtspunkt ist die bevorstehende Inbetriebnahme der neuen Rettungswache auf der anderen Seite der Dresdener Straße. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung wäre Tempo 70 zu gefährlich, wenn die Feuerwehren ausrücken.
Die Verkehrszeichen werden zunächst ausgekreuzt, damit die ortskundigen Autofahrer, die das 70er Limit gewohnt sind, die Änderung auch mitbekommen. Später werden die Zeichen entfernt.
Kommentar:
Gut so! 20 Stundenkilometer mehr auf einer kurzen Strecke bringen fast keinen Zeitvorteil, wohl aber im bebauten Gebiet Gefahren.
Die Praxis zeigt aber, dass jene, die Tempolimits einhalten, sich oftmals wie Verkehrshindernisse fühlen. Wer dann noch für alle gefährliche Überholmanöver absolviert, um wenige Sekunden zu sparen, sollte daran denken, dass ihm der Führerschein einst ausgehändigt wurde unter der Maßgabe, die Straßenverkehrsordnung zu akzeptieren.
Wer das vergessen hat und meint, die Verkehrsordnung sei ein weitgehend unverbindliches Empfehlungswerk, sollte auf seine Fleppen verzichten, notfalls unter Einfluss staatlicher Gewalt,
meint Ihr Fritz R. Stänker
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- Quelle: red | Kommentar: Fritz Rudolph Stänker | Grafik Verkehrszeichen: geralt / Gerd Altmann, Foto Autolichter: Erdmann-Crew, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 19.05.2017 - 14:17Uhr | Zuletzt geändert am 19.05.2017 - 14:57Uhr
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