Bautzen radelt ab

Bautzen / Budyšin | Klitten / Klětno, 1. Oktober 2015. Ab dem 11. Oktober werden die Straßen wieder sicherer, denn für dem 10. Oktober 2015 laden die Ortsgruppe Bautzen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs e.V. (ADFC) und der 1. Bautzener Fahrradtouristikklub zum "Abradeln" ein. Ziel ist das Fischerfest in Klitten.

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Radfahrer beim Abfischen dabei

Am 10. Oktober 2015 soll - trockenes Wetter vorausgesetzt - die pedaldominierte Freizeit-Saison mit einer durchaus sportlichen Tour durch die herbstliche Oberlausitzer Teichlandschaft beendet werden. Immerhin sind rund 75 Kilometer zu bewältigen.

Die Route führt von Bautzen über Purschwitz und Rackel nach Großradisch. Dort sollen Pedalritter aus Görlitz und Löbau hinzustoßen, mit denen es dann zusammen weiter nach Klitten gehen soll.

În Klitten wird vom Drahtesel abgestiegen, um dem Abfischen des Maxemilianteichs beizuwohnen und Gastronomie, Musik und Unterhaltung zu genießen.

Der Rückweg führt dann über Mücka, Wartha und den Spreeradweg bis nach Bautzen.

Elektrisch?

Pedelec-Fahrer sind bei der Tour willkommen, das Tempo der Gruppe richtet sich jedoch nach dem langsamsten Radfahrer.

Ernährung?

Unterwegs ist keine Einkehr geplant, weshalb man selbst mitnehmen sollte, was man unterwegs verzehren möchte.

Mitstrampeln!
Sonnabend, 10. Oktober 2015, Start 10 Uhr,
Jahnturnhalle, Steinstraße, 02625 Bautzen.
Die geführte Tour ist für ADFC-Mitglieder kostenfrei, anderen Mitfahrer zahlen zwei Euro.

Kommentar

"Ab dem 11. Oktober werden die Straßen wieder sicherer..." ist freilich provokant - aber mit Hintergrund. Wer als Kraftfahrer ab 0,5 Promille in der Blutbahn hat, muss sein Portemonnaie zugunsten der Staatskasse erleichtern, ab 1,1 Promille gilt der Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig.

Anders die Radfahrer: Solange sie unter 1,6(!) Promille haben, geschieht ihnen nichts. Erst ab 1,6 Promille begeht der Radfahrer eine Straftat, für die sieben Flens - nein, nicht das Bier, liebe Radfahrerinnen und Radfahrer - sondern Flensburg Punkte, die Ablieferung eines Monatsgehalts und der Idiotentest (MPU) drohen. Allerdings begeht der Radfahrer bei alkoholbedingten Fahrfehlern schon ab 0,3 Promille eine Straftat.

Dabei gibt es keine Fahrzeugart, mit der so ungeniert Fußgänger bedroht werden, wie das Fahrrad, siehe beispielsweise die Diskussion um den von Fußgängern, Skatern und Radfahrern gemeinsam genutzten Rundweg am Berzdorfer See. Hier zischen manche Radler ohne Rücksicht auf Verluste von hinten kommend so dicht an Spaziergängern vorbei, dass Unfälle - wie ereignet - weiterhin programmiert sind.

Dass die Abradler beim Fischerfest in Klitten schön nüchtern bleiben und ihre Fahrräder dann gleich einmotten

hofft Ihr Fritz R. Stänker

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  • Quelle: red | Fritz Rudolph Stänker
  • Erstellt am 01.10.2015 - 09:08Uhr | Zuletzt geändert am 01.10.2015 - 09:34Uhr
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