Wieder Fördermittel für Digitalisierung

Wieder Fördermittel für Digitalisierung Bautzen / Budyšín, 7. Dezember 2021. Der Archivverbund Bautzen hat einen Zuwendungsbescheid für die Digitalisierung seines Bestandes 62102, das sind die Unterlagen der Stadtverordnetenversammlung zwischen 1832 und 1945, erhalten. Es handelt sich vor allem um Protokollbände der Sitzungen, Registranden mit den Beschlüssen, Beiakten und Wählerverzeichnisse, außerdem die Unterlagen der "Kommunrepräsentanten", die bis zur Einsetzung der Stadtverordnetenversammlung agierten.

Abb.: Albert von Sachsen regierte Sachsen als König von 1873 bis 1902. In dieser Zeit hat er Meilensteine gesetzt: Neben der stärkeren Eingliederung Sachsens in das Deutsche Reich setzte er auf die Aussöhnung mit Preußen. Bedeutsam sind sein Engagement für die Neugestaltung der Landesverwaltung und die Reformierung des Fiskus sowie eine verbesserte Armenpflege und die Einführung des Dreiklassenwahlrechts.
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Lückenschluss von 1932 bis 1945

Die Förderung ermöglicht nun Digitalisierungsarbeiten, mit denen die Lücke zwischen den von 1623 bis 1832 vorhandenen Protokollen des "alten städtischen Rates" – einsehbar mittels Handschriftentexterkennung – und den Protokollen der Stadtverordnetenversammlung aus der Zeit nach 1945, die bereits digital vorhandenen und einsehbar sind, geschlossen wird.

Sobald digitalisiert, können auch die Protokolle der Stadtverordnetenversammlungen aus der Zeit zwischen 1932 und 1945 online eingesehen werden. Die Förderung erfolgt über das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanzierte Programm "WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur".

Zur Entwicklung der kommunalen Selbstverfassung nach 1832

Die Verfassung für das Königreich Sachsen von 1830 führte zu einer Neuregelung der kommunalen Selbstverwaltung mittels der im Februar 1832 erlassenen Städteordnung. An die Stelle des bisherigen Stadtrates, der aus einem festen Kreis vermögender Bürger bestand, trat als Vertretung der Bürgerschaft ein von ihr gewählter Bürgerausschuss mit 36 Mitgliedern. Bereits im Dezember 1830 hatte die sächsische Regierung die Wahl provisorischer Kommunrepräsentanten angeordnet, die in Bautzen aber bereits seit 1818 tätig waren.

Der dann 1832 gewählte Bürgerausschuss bestand aus diesen 18 Kommunrepräsentanten sowie weiteren 18 aus der Bürgerschaft gewählten Männern. Aus seiner Mitte wurde der neue Stadtrat gewählt, der sich aus einem Bürgermeister, drei Juristen, zwei besoldeten und auf Lebenszeit gewählten Stadträten, sowie vier unbesoldeten und auf Zeit gewählten Ratsmitgliedern zusammensetzte. Die Vereidigung des neuen Stadtrates, an dessen Spitze als erster gewählter Bürgermeister Ernst Friedrich Hartz stand, fand am 12. Juni 1832 statt.

Einige Neuerungen in der Organisation brachte die revidierte Städteordnung vom April 1873, die den Bürgerausschuss abschaffte. Übrig blieben die Stadtverordnetenversammlung als Kontrollorgan des Stadtrates und dieser als ausführendes Organ. Die Sächsische Gemeindeordnung von 1923 bestätigte die Bezeichnungen Stadt, Stadtrat und Stadtverordnete und unterstellte die Stadt Bautzen direkt der Kreishauptmannschaft. Damit stand Bautzen als kreisfreie Stadt gleichrangig neben den Landkreisen.

Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Januar 1933 brachte den Niedergang der kommunalen Selbstverwaltung. Die am 30. Januar 1935 erlassene Deutsche Gemeindeordnung schaffte die kommunale Selbstverwaltung praktisch ab. Im Sinne des Führerprinzips stand an der Spitze der Gemeinde nun ein vom Staat ernannter Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister. Einen gewählten Rat als Vertretung der Bürgerschaft gab es nicht mehr. Mit der Demokratischen Gemeindeverfassung von 1946 wurden die vor 1933 bestehenden Formen der kommunalen Selbstverwaltung wieder eingeführt.

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  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 07.12.2021 - 06:58Uhr | Zuletzt geändert am 20.07.2022 - 19:21Uhr
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