Geballte Handelsmacht rückt an

Bautzen / Budyšín. Der Investor des Lauencenters , die Säurich-Sassenscheidt GbR, hat Ende Januar 2013 bekanntgegeben, dass die Saturn-Media Deutschland GmbH Mieter sein wird. Das steht nach Angaben der GbR seit einigen Wochen fest. Außerdem sollen zugkräftige Mieter aus dem Textilbereich gewonnen werden. Für das Center könnte damit das Konzept gemäß der dem Planverfahren zugrunde liegenden Eckdaten realisiert werden.

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Alle am Tisch

Mitarbeiter aus den Fachbereichen der Stadt, der Investor selbst und die vom Investor beauftragten Gutachter zur Verkehrserschließung, zur Luftschadstoffemission und zum Lärmschutz saßen am 29. Januar 2013 im Rathaus am Tisch. Fazit: Nach Mitteilung der Stadtverwaltung Bautzen lassen die von den Fachplanern erläuterten Gutachten "grundsätzlich erkennen, dass das Vorhaben unter Beachtung bestimmter Vorgaben sowohl verkehrstechnisch angebunden werden als auch die Forderungen des Immissionsschutzes erfüllen kann."

Einiges bleibt offen

Klar wurde, dass aus Sicht der Stadt Verbesserungs- und Ergänzungsbedarf besteht. "Die Klärung zahlreicher Details muss im Laufe der weiteren Planung und der damit verbundenen Präzisierung der Unterlagen erfolgen", so die Stadtverwaltung. Weitere Abstimmungstermine dazu seien bereits vereinbart.

Projektbüro kommt ins Spiel

Zur Koordinierung der Arbeitsschritte des Planverfahrens und der Projektentwicklung wurde durch die Säurich-Sassenscheidt GbR, ein Projektsteuerungs-Büro beauftragt, das erst einmal die Erarbeitung von Gestaltungslösungen detailliert vorbereiten soll. Entsprechend des städtebaulichen Vertrags wird der Investor drei Architekturbüros mit der eigentlichen Bearbeitung beauftragen. Die Vorlage, Präsentation und Diskussion der Gestaltungslösung soll im zweiten Quartal stattfinden.

Erst dann können die Planunterlagen für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bereitgestellt werden.

Die Bautzener Stadtverwaltung hat das Ziel, den nötigen Beschluss des Stadtrats nach der Entscheidung über die Gestaltungslösung kurzfristig herbeizuführen.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 05.02.2013 - 00:19Uhr | Zuletzt geändert am 05.02.2013 - 00:19Uhr
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