Abriss schon im Januar 2010
Bautzen / Budyšín, 11. Dezember 2009. Mit Beschluss von Ende September 2009 hatte der Bautzener Stadtrat grünes Licht für den Abriss der ehemaligen Gießerei an der Dr.-Peter-Jordan-Straße gegeben. Gegenwärtig läuft die Ausschreibungsphase, die Aufträge werden am 16. Dezember 2009 vergeben. Schon im Januar 2010 soll mit den Abbrucharbeiten begonnen werden. Die Fertigstellung soll binnen sechs Monaten erfolgen. Aus Sicherheitsgründen wird die Fläche zunächst eingezäunt. Zur späteren Nutzung der Fläche kann noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Für die Arbeiten sind insgesamt rund 1,1 Millionen Euro vorgesehen, etwa 829.000 Euro stammen aus dem „Europäischen Fond für regionale Entwicklung“ (EFRE) - „EU: Perspektiven für Sachsen“.
Beeinträchtigungen sollen vermindert werden
Aus Sicherheitsgründen wird die Fläche zunächst eingezäunt. Zur späteren Nutzung der Fläche kann noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Für die Arbeiten sind insgesamt rund 1,1 Millionen Euro vorgesehen, etwa 829.000 Euro stammen aus dem „Europäischen Fond für regionale Entwicklung“ (EFRE) - „EU: Perspektiven für Sachsen“.
Das Industriegrundstück gehörte zur „Perfecta GmbH“ und beherbergte die Gießerei mit der mechanischen Fertigung von Maschinenteilen. 1995 kam das Aus für die Produktion an diesem Standort.
Seit der Insolvenz im gleichen Jahr ist der Betrieb dem Verfall preisgegeben. Durch den jahrelangen Leerstand sowie durch Vandalismus und Plünderung befinden sich die einzelnen Gebäude in einem sehr desolaten Zustand, teilweise verbunden mit akuten Gefahren.
Wegen finanzieller Forderungen, die sich gegen den Eigentümer richten, wurde durch die Stadt Bautzen 2008 die Zwangsversteigerung beantragt und das Grundstück im Mai 2009 auf diesem Wege erworben.
Auf der Fläche werden mit dem Abriss auch Umweltschäden beseitigt, indem Altlasten wie Gießereirückstände oder kontaminierte Bauteile untersucht und auf Basis eines Entsorgungskonzeptes fachgerecht entsorgt werden. Die entsprechenden Behörden waren bereits in die Vorbreitung intensiv eingebunden.
Zur Abbruchtechnologie: Mit Ausnahme des gemauerten 40 Meter hohen Schornsteins können die vorhandenen Gebäude und Anlagen mit konventioneller Abbruchtechnik maschinell abgebrochen werden. Abbruchtechnologie und Sicherheitsmaßnahmen sind so vorgegeben, dass die Belästigung der Anwohner durch Staub und Lärm gemindert wird. Der Schornstein selbst soll gesprengt werden. Die Sprengung soll so erfolgen, dass Sperrungen im Umfeld auf ein Minimum reduziert werden.
Der Maschinenabbruch wird durch so genannte Longfrontbagger erfolgen. Teilweise kommen dabei Hochbauausleger zum Einsatz. Die dabei entstehenden Gefahrenbereiche werden durch den Abbruchbetrieb abgesperrt.
Die Baustellensicherung erfolgt durch einen an der Grundstücksgrenze stehenden Bauzaun.
In der Endphase der Abbrüche wird eine als frei stehendes Gerüst mit Planenbespannung vorgesehene Staubschutzwand an der Nordseite des Grundstückes errichtet. Sie soll während des Abbruches der direkt auf der Grundstücksgrenze stehenden Gießereihalle die Beeinträchtigung der Nachbarn mindern.
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- Quelle: /red | Fotos: /Stadtverwaltung Bautzen
- Erstellt am 11.12.2009 - 20:50Uhr | Zuletzt geändert am 21.01.2022 - 21:42Uhr
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