Kontinuität bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle

Wetro / Wětrow, 23. Juni 2009. Mit Bescheid vom 15. Juni 2009 hat die Landesdirektion Dresden die Planfeststellung zur Errichtung einer Deponie für gefährliche Abfälle (Deponieklasse III) in Wetro / Wětrow, Puschwitzer Feld, abgeschlossen. Wetro gehört zur Gemeinde Neschwitz / Njeswačidło im Landkreis Bautzen / Wokrjes Budyšin. Antragsteller des Genehmigungsverfahrens und künftiger Betreiber der Deponie ist die Unternehmensgruppe P-D Industriegesellschaft mbH. Die neu zugelassene Deponie ist der bereits vorhandenen Anlage „Ostfeld Wetro“ des gleichen Typs und des gleichen Betreibers unmittelbar benachbart und erschließt eine Ablagerungsfläche von insgesamt 23,54 Hektar neu. Sie nutzt teilweise das Restloch eines ehemaligen Tontagebaus.

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Bedarf für dreißig Jahre kann gedeckt werden

Die gegenwärtige Wetroer Deponie betreibt die P-D Industriegesellschaft mbH seit Beginn der 1990er Jahre. Durch erhöhtes Abfallaufkommen hat sich die Betriebsdauer dieser Deponie auf das Jahr 2010 verkürzt. Zur Gewährleistung einer sicheren Entsorgung von Abfällen der der Deponieklasse III auch über diesen Zeitpunkt hinaus sind ausreichende Ablagerungskapazitäten vorzuhalten.

Für Sachsen ist von einem Ablagerungsbedarf von 100.000 Tonnen gefährlichen Abfällen pro Jahr auszugehen. Mit der jetzt genehmigten Deponiekapazität in Wetro kann dieser Bedarf voraussichtlich über einen Zeitraum von dreißig Jahren gedeckt werden.

Das Planfeststellungsverfahren für die neue Wetroer Deponie umfasste auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden bewerteten den Standort am ehemaligen Tontagebau Wetro als geeignet und das Vorhaben als vereinbar mit allen zu berücksichtigenden fachlichen Belangen.

Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Deponie ist mit zahlreichen Auflagen versehen. So wird die Deponie mit Hilfe von Dichtungston und Deponieasphalt nach unten vollständig abgedichtet und erhält eine eigene Sickerwasserdränage. Weiter ist mit der Errichtung der Deponie die Anlage eines eigenen Regenrückhaltebeckens verbunden. Parallel zum Deponiebetrieb ist eine ständige Grundwasserüberwachung angeordnet. Nach Abschluss der Deponie wird eine der Umgebung angepasste Rekultivierung erfolgen.

Der Antragsteller hat beantragt, den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung zu versehen. Diesem Antrag hat die Landesdirektion stattgegeben, um eine ordnungsgemäße und ortsnahe Beseitigung gefährlicher Abfälle im Freistaat Sachsen auch über das Jahr 2010 hinaus sicher gewährleisten zu können.

Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze ortsüblich in der Gemeinde Neschwitz für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt und kann von jedem eingesehen werden.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 23.06.2009 - 08:42Uhr | Zuletzt geändert am 15.09.2020 - 12:34Uhr
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