Hoher Bestand an Kurzarbeitern in Ostsachsen
Bautzen / Budyšin. Die Zahl der ostsächsischen Firmen, die aus konjunkturellen Gründen Kurzarbeit neu angezeigt haben, ist im Mai 2009 erneut gesunken. Da viele Betriebe Kurzarbeit aber bereits vor einigen Monaten angezeigt haben, ist die Anzahl kurzarbeitender Betriebe nach wie vor hoch. Im letzten Monat (vorläufige Daten) beantragten demzufolge 102 Betriebe für insgesamt 1.207 beschäftigte Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (KUG). Im März dieses Jahres zeigten noch 174 Unternehmen Kurzarbeit für insgesamt 2.977 Personen an, im April gingen noch 154 Anzeigen für 1.715 Beschäftigte ein.
Statistik gibt nur zeitverzögert Auskunft
Seit Ende Mai liegt der Agentur für Arbeit Bautzen der Quartalsbericht vor, der beinhaltet, wie viele Personen tatsächlich kurzarbeiten und in welchem Umfang Arbeit ausfällt. Diese Daten liegen zeitversetzt nach drei Monaten vor, im aktuellen Fall bis März 2009. Demnach arbeiteten im März 2009 im Agenturbezirk Bautzen aus konjunkturellen Gründen 4.306 Arbeitnehmer in 355 Betrieben verkürzt. Die Agentur gewährte Kurzarbeitergeld für den tatsächlichen Arbeitsausfall. Aus saisonalen Gründen gab es im März 2009 in 261 Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckergewerbes, im Gerüstbau und im Garten- und Landschaftsbau für 1.415 Beschäftigte weniger Arbeit.
Betrachtet man beide Formen der Kurzarbeit (konjunkturelles KUG + saisonales KUG), so bezogen im März 2009 im Agenturbezirk Bautzen 303 Betriebe mit 1 bis 5 Beschäftigten Kurzarbeitergeld, sowie 83 Betriebe mit 6 bis 9 Beschäftigten, 96 Betriebe mit 10 bis 19 Beschäftigten, 80 Betriebe mit 20 bis 49 Beschäftigten, 28 Betriebe mit 50 bis 99 Beschäftigten, 22 Betriebe mit 100 bis 199 Beschäftigten, 5 Betriebe mit 200 bis 499 Beschäftigten. Kein Betrieb mit 500 und mehr Beschäftigten bezog Kurzarbeitergeld.
Bis März beantragte die Mehrzahl der Firmen (416) Kurzarbeitergeld bis zur Dauer von 3 Monaten. 185 Firmen arbeiten bis zu 6 Monaten verkürzt und 14 Betriebe sehen Auftragsausfälle bis zur Dauer von 18 Monaten, die es mit Kurzarbeit zu überbrücken gilt.
Das steckt hinter der Statistik:
Die Zahlung von (konjunkturellem) Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermieden werden. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den Arbeitszeitausfall erstatten. Diese Anzeigen sind somit als potenzielle Zugänge in die Kurzarbeit zu interpretieren.
Wie viele Personen später tatsächlich kurzarbeiten und in welchem Umfang Arbeit ausfällt, wird allerdings mit beträchtlicher Zeitverzögerung sichtbar. Die kurzarbeitenden Unternehmen müssen ihre Meldung jeweils erst nach dem Quartalsende für die zurückliegenden drei Monate erstatten. Daraus, sowie aus dem durchschnittlichen Arbeitsaufall der Kurzarbeiter, lässt sich die Entlastung der Arbeitslosigkeit ermitteln.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 15.06.2009 - 22:52Uhr | Zuletzt geändert am 15.06.2009 - 22:59Uhr
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