Verpetzen, verraten, denunzieren – oder einen Hinweis geben?

Verpetzen, verraten, denunzieren – oder einen Hinweis geben?Bautzen / Budyšín, 2. Juni 2022. Von Thomas Beier. Wer sich an seine Schulzeit erinnert, der weiß: Wer jemanden verpetzt, der macht sich unbeliebt. Doch ist das Petzen, also das Fehlverhalten eines anderen weiterzugeben oder, deutlicher gesagt, zu verraten, immer falsch? Auch andere Formen des Verrats, etwa einem Freund aus niederen Beweggründen zu schaden, sind Menschen nicht fremd.

Abb.: Salome, die Tochter der Herodias, brachte Herodes dazu, Johannes den Täufer, der Jesus am Jordan taufte, köpfen zu lassen. Im Bild bringt ihr der Scharfrichter den Kopf. Zuvor hatte sie Herodes mit einem verzückenden Tanz dazu gebracht, Ihr einen Wunsch zu gewähren, der auf Einflüsterung ihrer Mutter hin zu diesem Mord führte. Die Erfüllung des Wunsches wurde zum Verrat an sich selbst, denn eigentlich wollte Herodes diesen Tod nicht, obgleich Johannes dessen Heirat mit seiner Schwägerin Herodias kritisiert hatte. Nachlesen kann man das im Neuen Testament bei Markus 6,23. In der Kunst wurde Salome zum Symbol weiblicher Schönheit und Grausamkeit
Foto: Dorothée Quennesson, Pixabay License
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Warum verpetzt wird und wann es richtig ist, einen Hinweis zu geben

Im Grunde folgt das Petzen bei Kindern den gleichen Regeln wie bei Erwachsenen. Manch einer will sich einfach nur wichtig machen und gelobt werden, wenn er einen anderen denunziert und ans Messer liefert. Aus der Nazizeit ist bekannt, dass Frauen andere denunziert oder gar mit erfundenen Tatsachen belastet haben, wohl auch, um sich für Leute, die etwas Macht ausstrahlten, interessanter zu machen.

Andererseits wird jeder verstehen, wenn jemand einen anderen "anschmiert" oder "ans Messer liefert", weil er mitbekommen hat, dass dieser etwas gemeingefährliches vorhat oder in Größenordnungen Leistungen erschleicht, Kunden betrügt oder Steuern hinterzieht. Merke: Denunziation und Verrat sind für denjenigen, der sich dafür hergibt, ehrenrührig. Werden Informationen aber etwa aus einem übergeordneten rechtlichen Interesse weitergegeben, spricht man von Hinweisgebern.

Wann jemand "verpfiffen" wird

Zu solchem Verpetzen, Verpfeifen, Verraten oder einer Denunziation oder eben einen Hinweis geben – ganz gleich, wie man es nennt – kommt es vor allem dann, wenn derjenige, der die Information weitergibt, einen Konflikt in Bezug auf den Betroffenen nicht mehr selbst lösen kann: Man bemerkt, dass etwas nicht in Ordnung ist, kann das aber aus eigener Kraft nicht in Ordnung bringen und benötigt dafür eine übergeordnete Autorität oder die Öffentlichkeit wie etwa Julian Assange, der inhaftierte Wikileaks-Gründer, der kürzlich in Abwesenheit mit dem Günter-Wallraff-Preis für Journalismuskritik 2022 ausgezeichnet wurde.

Bei kleineren Kindern kommt ein Mangel an Empathiefähigkeit hinzu: Sie können nicht abschätzen, was das Verpetzt-werden für den Betroffenen für Konsequenzen hat. Dieses Phänomen tritt übrigens auch bei Erwachsenen auf, wenn diese mangels persönlicher Reife nicht in der Lage sind, die Konsequenzen ihres Handelns aus der Perspektive der davon Betroffenen zu sehen.

Kinder müssen lernen zu unterscheiden

Kinder müssen lernen, zwischen "wann man etwas sagen muss" und wann man die Erwachsenen außen vor lässt, zu unterscheiden. Dabei geht es weniger darum, ihnen beizubringen, ihre kleinen Geheimnisse zu bewahren. Dass Kinder Geheimnisse lieben und in paradoxer Weise gern mit einem “Das darfst Du aber nicht weitersagen!” davon erzählen, weiß jeder. Es wäre aber töricht, Kinder zu absoluter Offenheit zwingen zu wollen. Vielmehr muss man ihnen Situationen verständlich machen, von denen sie unbedingt erzählen müssen, etwa wenn sie gemobbt werden oder Fremde versuchen, zu ihnen Kontakt aufzunehmen oder Geschenke machen.

Erwachsene brauchen einen legalen Rahmen

Was in der kindlichen Welt ziemlich klar abgrenzbar ist, kann Erwachsene in Konflikte stürzen. Welches Fehlverhalten anderer sollte man geflissentlich übersehen, weil unbedeutend oder nur einmalig – und gegen welches muss man vorgehen? Und wenn man etwas gegen einen Regelverstoß etwa im Arbeitsumfeld unternehmen will, dann wie?

Vor diesem Hintergrund hat die EU mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 ein Instrumentarium geschaffen, das in Deutschland schon seit Dezember 2021 staatliche Stellen – Dienststellen und Verwaltungen ab einer bestimmten Einwohnerzahl – grundsätzlich beauflagt, ein Hinweisgebersystem bereitzustellen. Auch juristische Personen des Privatrechts ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl unterliegen der Pflicht, ein Hinweisgebersystem installieren zu müssen.

Schutz für Hinweisgeber und Beschuldigte

Ziel ist es es nicht etwa, Beschäftigte zum Verpetzen zu verleiten, sondern jene zu schützen, die einen Gesetzesbruch oder ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das etwa gegen die Regeln der betrieblichen Compliance verstößt, weitergeben. Schätzungen gehen davon aus, dass durch die fehlende Möglichkeit, Missstände zu melden, ohne für sich selbst ein Risiko für Benachteiligungen einzugehen, EU-weit Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro pro Jahr entstehen. Es liegt auf der Hand, dass sich Korruption und Betrug oft eher dadurch aufdecken lassen, dass ein Insider darauf hinweist.

Natürlich könnte ein Hinweisgebersystem selbst als Instrument ungerechtfertigter Beschuldigungen missbraucht werden. Deshalb darf ein solches System und Prozedere nicht nur den Hinweisgeber schützen, sondern muss dies zunächst auch für "Verpfiffene" gewährleisten: Bis zum Beweis ihrer Schuld müssen Beschuldigte anonym bleiben und es gilt die Unschuldsvermutung. Sie müssen mit den Vorwürfen konfrontiert und angehört werden. Ersteres – die Bekanntgabe des Vorwurfs gegebenenfalls in Verbindung mit einer Akteneinsicht – allerdings ist praktisch oft schwierig, weil der Hinweisgeber nicht bekannt werden darf.

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  • Quelle: Thomas Beier | Foto: dodo71 / Dorothée QUENNESSON , Pixabay License
  • Erstellt am 02.06.2022 - 12:56Uhr | Zuletzt geändert am 02.06.2022 - 16:06Uhr
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