Brexit und Zoll
Bautzen / Budyšín, 21. Januar 2021. Nicht nur in jenen Unternehmen, die bis zum vergangenen Jahr nur gelegentlich Waren im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland einkauften oder dorthin geliefert haben, dürfte er Brexit die Vorzüge des EU-Binnenmarktes noch einmal überdeutlich vor Augen geführt haben. Auch solche, bei denen der Export oder Import zum Tagesgeschäft gehört – und davon gibt es im Landkreis Bautzen einige – macht der erwartete Aufwand für Zölle und Ein- sowie Ausfuhrkontrollen Sorge: Wo bisher freier Warenverkehr herrschte, gelten, wo das in letzter Sekunde gestrickte TCA-Abkommen nicht greift, die Regeln der Welthandelsorganisation WTO.
Für den Zoll ist das Routine, aber Mehraufwand
Für den deutschen Zoll sind die Aufgaben, die der Brexit mit sich bringt, inhaltlich Routine, nur vor allem die personellen Kapazitäten mussten erheblich aufgestockt werden.
Zumindest für bestimmte Unternehmen jedoch, die mit Großbritannien Geschäftsbeziehungen unterhalten, scheint mit einem Schlag seit dem 1. Januar 2021, 0.00 Uhr, alles furchtbar kompliziert. Am einfachsten ist noch die zolltechnische Unterscheidung zwischen Großbritannien (GBR) und Nordirland (XI). Während GBR nun außerhalb der EU liegt, ist XI zolltechnisch gesehen weiterhin EU-Binnenmarkt.
Die Generalzolldirektion in Bonn hat über ihr Dresdner Redaktionsbüro viele Zollfragen rund um den Brexit zusammengetragen und beantwortet. Doch angesichts der Informationsflut und vieler Begriffe, die für den Warenverkehr in der EU ausgestorben sind, kann im kleinen oder mittelständischen Unternehmer nur Verwirrung hochsteigen. Noch am 24. Dezember 2020 hatten sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich grundsätzlich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt. Dieses erwähnte TCA-Abkommen ist seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar und sieht für alle Waren mit Ursprung in GBR bei der Einfuhr in die EU eine Präferenzbehandlung und damit Zollfreiheit vor. Doch Vorsicht, Falle! Denn nicht alle Waren aus GBR können zollfrei in die EU eingeführt werden, sondern nur jene, die den im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln, die einen bestimmten in GBR realisierten Be- beziehungsweise Verarbeitungsgrad festlegen, entsprechen.
Was grundsätzlich im Warenverkehr mit Großbritannien zu beachten ist
Seit Jahresbeginn 2021 sind Warensendungen aus GBR wie Warensendungen aus einem Drittland und Warensendungen nach GBR wie Warensendungen in ein Drittland zu behandeln. Nordirland dagegen bleibt zwar weiterhin Teil des britischen Zollgebiets, dennoch finden alle relevanten Binnenmarktregeln der Europäischn Union in Nordirland Anwendung, ebenso der EU-Zollkodex. Anders gesagt: Nordirland gehört zum Zollgebiet von GBR, wird aber zollrechtlich so behandelt wie das Zollgebiet des europäischen Binnenmarktes.Für den Warenverkehr mit GBR bedeutet der Brexit unterm Strich also, dass Zollformalitäten zu beachten sind. Für diesen Zweck müssen sich Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich bei den Zollbehörden registrieren, außerdem müssen jene, die zu verzollende Waren anmelden, in aller Regel ihren Sitz in der EU haben. Auch muss mit den Zollbehörden grundsätzlich elektronisch über das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem (ATLAS) kommuniziert werden, wozu u.a. eine zertifizierte Software nötig ist.
Vertretung in Zollformalitäten möglich
Besonders für den Mittelstand ist wichtig, dass man sich für die Zollformalitäten vertreten lassen kann. Hier kommen Zollagenturen ins Spiel, die sich nicht nur um typische zollbezogene Aufgaben und Notwendigkeiten wie zum Beispiel Ausfuhrgenehmigungen, Import- und Transit-Abfertigungen sowie Veterinärkontrollen kümmern, sondern – so etwa beim beispielhaft umfassenden Überblick über derartige Leistungen bei der Zollabwicklung mit ECLKontor – auch Logistikservice wie Lagerei, Containerhandling und Paketzustellung anbieten.Da scheint der Zoll dem Fiskus recht ähnlich: Um als Unternehmen hier beanstandungslos agieren zu können, braucht man wie den Steuerberater für den Umgang mit dem Finanzamt eine leistungsfähige Zollagentur, die sich um alle Zollbelange kümmert – selbst in die nötigen Kompetenzen zu investieren, dürfte sich allermeistens als viel tz azfwendig erweisen.
Tipp:
Zuständige Ausfuhrzollstelle für die Landkreise Bautzen und Görlitz ist das Zollamt Löbau, das zum Hauptzollamt Dresden gehört.
Kommentar: Quo vadis, U.K.?
Als am 23. Januar 2016 51,89 Prozent der Briten und Nordirländer beim Brexit-Referentum das Tor zum Weg aus der Europäischen Union aufstießen, passte das zum Zeitgeist: Im gleichen Jahr gewann Donald Trump die US-Präsidentschaftswahlen. Beide Wahlen zeigen ein Manko der Demokratie: Wähler sind manipulierbar und treffen bei der Stimmabgabe nicht zwangsläufig eine unter allen Aspekten weise Entscheidung, sondern sind eher geneigt, sich an kurzfristigen Abwägungen und Versprechungen zu orientieren.
Doch während die Ära des 45. US-Präsidenten gestern, am 20. Januar 2021, zu Ende ging und Nachfolger Joe Biden unverzüglich mit der Schadenbegrenzung und -reparatur begann, werden die Briten unter der Brexit-Entscheidung, so ist zu vermuten, noch mindestens zwei Generationen leiden – jedenfalls so lange, bis die national-konservativ gesinnten heutigen sogenannten Brexitiers ausgestorben sind. Wenn also vielleicht in 50 Jahren wieder ein EU-Beitritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland – oder dessen, was dann noch davon übrig ist – zur Debatte steht, dann wird dieser nicht mehr wie beim ersten Mal durch Sonderrechte vergoldet werden.
Der Brexit hat zuvor im Grunde undenkbare Optionen geöffnet, etwa den Austritt Schottlands aus dem Vereinigten Königreich. Was immer auch kommt: Der Bilateralismus, wie ihn auch Trump vertreten hatte, wird gegenüber multilateralen Systemen noch stärker ins Hintertreffen geraten. Das ehedem als Kolonialmacht und schwächer werdend im Commonwealth führungsgewohnte Inselreich läuft Gefahr, zum Spielball der weltweiten großen Wirtschaftsräume zu werden.
Für sächsische Unternehmen ist der Brexit unzweifelhaft ein Jammer, denn für viele ist Großbritannien ein bedeutsamer Markt. Wer sich daran gewöhnt hat, mindestens EU-weit zu agieren und den Binnenmarkt zu nutzen, wird um Großbritannien nun wohl eher einen Bogen machen. Andererseits sind die Sachsen Veränderungen gewohnt: Nach dem tiefgreifenden Strukturwandel in den Neunzigerjahren ist so mancher Unternehmer kaum noch zu erschüttern und wird den Brexit als Facette im aktuellen Strukturwandel verbuchen.
Nichts ist so beständig wie die Veränderung, meint
Ihr Thomas Beier
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- Quelle: TEB | Foto: YvonneHuijbens / Yvonne Huijbens, Pixabay License
- Erstellt am 21.01.2021 - 07:23Uhr | Zuletzt geändert am 21.01.2021 - 08:58Uhr
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