Strukturwandel und Arbeitswelt

Strukturwandel und ArbeitsweltBautzen / Budyšín, 24. September 2020. Von Thomas Beier. Erst hieß das Schlagwort "Aufschwung Ost", nun ist es mit dem "Strukturwandel" im Grunde genommen nichts anderes: Eine untergehende Wirtschaft muss ersetzt werden. Entsprechend soll der Strukturwandel so gestaltet werden, dass der Abschied von der braunkohlebasierten Industrie nicht zugleich den Abschied von gutbezahlten Arbeitsplätzen bedeutet.

Neue Arbeitswelt: Wie hier auf der Reichenstraße zu Bautzen gibt es Licht und Schatten. Im Hintergrund der Reichenturm, der im Gegensatz zum schiefen Turm zu Pisa wenigstens im oberen Teil zur Senkrechten zurückgefunden hat
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Sich mit Minijobs über Wasser halten?

Städte wie Bautzen oder Görlitz, aber auch Dörfer wie etwa Markersdorf können auf eine ganze Reihe erfolgreicher Wirtschaftsansiedlungen auch industrieller Art verweisen. Das ist wichtig, denn die einst tragenden Pfeiler der örtlichen Wirtschaft wie etwa Siemens in Görlitz oder die Bombardierwerke in Bautzen und Görlitz haben ihren früher eher starren Charakter hin zu sich stetig verändernden Organisationen entwickelt, die sich immer schneller an technologische, aber auch wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklungen anpassen.

Aus der Perspektive von Otto Normalverbraucher und Erika Musterfrau bieten die Veränderungsprozesse, die alle Lebensbereiche umfassen, vor allem aber der anhaltende Wandel in der Arbeitswelt, durchaus Grund zur Beunruhigung. Immer wieder entzünden sich Diskussionen daran, was "die da oben" nun wieder beschlossen haben. Hinzu kommt das Gefühl "Das wird teuer!", allein wenn man auf die Kosten der Coronakrise schaut, auf das deutsche Engagement in Migrationsfragen oder auf die Umweltpolitik. Die Stellschraube, die der Einzelne bewegen kann, um Kostenentwicklungen abzufangen, ist das eigene Einkommen. Doch das zu steigern, dürfte für viele schwierig werden – manch einer dürfte sogar froh sein, wenn sein Einkommen auf jetzigem Niveau verbleibt.

Wird aber mehr Geld benötigt und ein entsprechender Jobwechsel ist nicht möglich, steht die Frage, ein Zusatzeinkommen zu erzielen. Denkbar ist eine nebenberufliche Selbständigkeit, in vielen Fällen wird jedoch ein Minijob bevorzugt. Damit spart man sich viel Verwaltungsaufwand sowie die persönliche Haftung und weitere Verpflichtungen des Einzelunternehmers. Der Trend zum Minijob wird zudem durch den Tourismus befeuert, auf den viele Kommunen als Wirtschaftszweig setzen, denn im Gaststättenwesen und in der Hotellerie sind vergleichweise viele Minijobber anzutreffen. Andererseits ist der Tourismus durchaus auch für die örtliche Wirtschaft nützlich und positioniert eine Stadt wie Bautzen als interessanten Investitionsstandort.

Angesichts doch recht vieler Minijob-Angebote spielt manch einer sogar mit dem Gedanken, neben seiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung gleich mehrere Minijobs anzunehmen oder zu versuchen, mit einer Vielzahl von Minijobs, aber ganz ohne Hauptbeschäftigung, sein Auskommen zu erzielen – wobei: Als Hauptbeschäftigung gelten beispielsweise auch eine Ausbildung, bei entsprechenden Bezügen der Vorruhestand, ein Freiwilliges Jahr und anderes mehr. Denkbar sind da allerlei Konstellationen, allerdings hat der Gesetzgeber ein umfangreiches Regelwerk rund um die für den Arbeitnehmer eigentlich steuer- und sozialversicherungsfreien Minijobs erlassen.

Dieses Regelwerk rund um die Minijobs ist nicht gerade unkompliziert, sowohl für die Unternehmer wie auch für die Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer ist wichtig zu wissen: Gibt es eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, ist der erste Minijob für ihn abgabenfrei, jeder weitere jedoch nicht. Gibt es jedoch keine derartige Hauptbeschäftigung, bleiben Minijobs nur dann abgabenfrei, wenn insgesamt nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient werden; ist diese Grenze jedoch überschritten, werden die Einkünfte aus allen Minijobs addiert und die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und weiteren Abgaben richten sich nach dieser Summe.

Mehr:
Im Internet sind die grundlegenden Regelungen zum Thema “zwei Minijobs” übersichtlich zusammengefasst.

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  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 24.09.2020 - 07:22Uhr | Zuletzt geändert am 24.09.2020 - 08:49Uhr
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