2013: Landgericht Bautzen wird Außenstelle des Landgerichts Görlitz

Bautzen / Budyšín | Görlitz. Mehr als hundert Jahre Landgericht Bautzen (gegründet 1879, zuvor Appellationsgericht) gehen zu Ende: Mit dem Jahreswechsel 2012/2013 verliert es seine Eigenständigkeit. Trost: Die Kammern des dann ehemaligen Landgerichts Bautzen werden ab dem 1. Januar 2013 als Außenkammern des Landgerichts Görlitz weitergeführt. Das hatte der Sächsische Landtag im Januar 2012 so beschlossen. Bei der gemeinsamen Umsetzung dieser Entscheidung haben sich die Leitungen der beiden Gerichte vor allem vom Gedanken tragen lassen, die Auswirkungen auf die Bürger möglichst gering zu halten.

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Schwurgericht und Berufungen nur noch in Görlitz

Für den größten Teil der Verfahren bleiben nach wie vor die Kammern mit Sitz in Bautzen für die Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz zuständig. Die Kammern mit Sitz in Görlitz behalten ihre Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Görlitz, Weißwasser und Zittau. Daher können Zivilklagen, für die ein Gerichtsstand im ehemaligen Landgerichtsbezirk Bautzen besteht, unmittelbar bei den Außenkammern in Bautzen erhoben werden.

Bestimmte Prozesse wird es allerdings ab dem 1. Januar 2013 nur noch in Görlitz geben:
- die Schwurgerichtskammer (zuständig für die Schwerkriminalität wie Tötungsverbrechen)
- Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte in Zivilsachen.

Die Details zu den Zuständigkeiten und Übergangsregelungen, insbesondere für zum 31. Dezember 2012 bereits anhängige Verfahren, sind im Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2013 geregelt; der soll ab Jahresende 2012 im Internet unter http://www.justiz.sachsen.de/lggr verfügbar sein.

Die Veränderungen bringen auch technische Umstellungen mit sich, wodurch in der ersten Januarwoche Einschränkungen des Dienstbetriebs entstehen können.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 29.12.2012 - 03:58Uhr | Zuletzt geändert am 29.12.2012 - 03:58Uhr
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