Bewohnerparkausweise für 2013
Bautzen / Budyšín. So ein Bewohnerparkausweis ist als Knöllchenverhinderer eine feine Sache - allerdings nicht für jedermann: Berechtigt zum Erhalt eines Bewohnerparkausweises sind nur jene Bewohner, die in den jeweiligen Parkbereichen ihren Hauptwohnsitz haben und Halter oder Dauernutzer des betreffenden Fahrzeuges sind. Will ein Bewohner ein auf seine Person nicht zugelassenes Fahrzeug im betreffenden gekennzeichneten Parkbereich abstellen, muss er, um einen Bewohnerparkausweis ausgestellt zu bekommen, seinen Führerschein und eine aktuelle Erklärung des Fahrzeughalters über die dauernde Nutzung vorlegen.
Keine Gnadenfrist
Die neuen Bewohnerparkausweise für 2013 können ab dem 26. November 2012 im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus), I. Stock, Zimmer 117, beantragt werden. Die Aushändigung erfolgt montags von 9.00 bis 12.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Wer die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen (Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung, Kfz-Brief oder Fahrzeugschein sowie - falls erforderlich - Nutzungserklärung und Führerschein) vorweist, dem wird die Bewohnerparkkarte für 2013 gegen Barzahlung der Gebühr in Höhe von 20 Euro ganz unbürokratisch sofort ausgehändigt.
Wiederholungsanträge einfacher - geänderte Bankverbindung beachten!
Wer bereits 2012 eine Bewohnerparkkarte genutzt hat und bei dem sich die Anschrift und das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht geändert haben, kann sich durch Überweisung von 20 Euro die neue Parkkarte zusenden lassen. Praktisch läuft das so: Die Überweisung wird formell als Antrag gewertet und ist unter Angabe des Verwendungszweckes: Bewohner + (Reg-Nr. der Bewohnerparkkarte 2012) + Name des Antragsstellers + Kraftfahrzeugkennzeichen auf das Konto der Stadt Bautzen bei der Kreissparkasse Bautzen, Konto-Nr.: 1000 000 440, Bankleitzahl: 855 500 00 zu tätigen.
Zum Beispiel:
Beispiel für die Überweisung des Bewohners Max Muster mit der Bewohnerparkkarte Reg-Nr.: 1001 aus dem Bewohnerparkbereich 1 und dem Kraftfahrzeugkennzeichen BZ-MM 100:
Verwendungszweck: Bewohner 1001 Muster BZ-MM 100
Die Zusendung des Bewohnerparkausweises für 2013 wird nach Eingang der Überweisung rund 14 Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Eine Gnadenfrist gibt es übrigens nicht: Die Gültigkeit der erteilten Bewohnerparkausweise für das Jahr 2012 endet mit dem Ablauf des 31. Dezember 2012.
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- Quelle: red | Archivfotos: BeierMedia.de
- Erstellt am 06.11.2012 - 00:03Uhr | Zuletzt geändert am 06.11.2012 - 00:20Uhr
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