Abfallwirtschaft im Altkreis Kamenz

Bautzen / Budyšín | Kamenz / Kamjenc. Alles neu macht der neue Landkreis, zumindest vieles. So gelten im Altkreis Kamenz nun neue Vorgehensweisen in der Abfallentsorgung.

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Informationen für die Bewohner des Altkreises Kamenz

1. Entsorgung der Weihnachtsbäume

Da das gesamte Entsorgungsgebiet des Altkreises Kamenz an die Bioabfallentsorgung angeschlossen ist, werden Weihnachtsbäume durch den Landkreis nicht gesondert abgeholt.

Für die Weihnachtsbäume sind folgende Entsorgungswege möglich:

a) Die ausgedienten Bäume können jederzeit vollständig abgeputzt und zerkleinert in die Bio-Tonne gegeben werden.
b) Selbstverständlich können die Bäume auch selbst kompostiert werden.
c) Außerdem besteht für jedermann die Möglichkeit, seinen Weihnachtsbaum an dem jeweils für den Ort zutreffenden Tag der Bioabfallentsorgung außerhalb des Grundstückes bereitzulegen.

Hierbei sind nachfolgende Bedingungen einzuhalten:
- Der Baum muss vollständig abgeputzt und grob zerkleinert (bei über 1 m Größe) sein.
- Er darf nicht gebündelt werden.
- Die Mitnahme erfolgt ausschließlich in der Zeit vom 5. bis zum 30. Januar 2009.

Für später zur Entsorgung anfallende Bäume muss eine der anderen Varianten gewählt werden.

d) Eventuell in den Gemeinden zusätzlich getroffene Regelungen bleiben hiervon unberührt

2. Veränderungen im Tourenplan 2009

Auch für das Jahr 2009 hatten die Entsorger die Möglichkeit, Änderungen am bisherigen Tourenplan vorzunehmen. Dabei ist es lediglich bei den Touren 5 und 6 in Radeberg bezüglich Rest- und Biomüll sowie in den Gemeinden Arnsdorf und Spreetal bezüglich der gelben Tonne zu Veränderungen beim Entsorgungstag gekommen, was in Arnsdorf zu einer Zwischenleerung der gelben Tonne am 15. Januar 2009 führt.

Konkrete Details finden sich im Amtsblatt für den Monat Januar 2009 auf Seite 28. Hier ist der Tourenplan, wie er bereits mit dem Gebührenbescheid bekanntgegeben wurde, abgedruckt. Auf dem Gebührenbescheid ist außerdem die zutreffende Tourbezeichnung vermerkt.

Tourenplan:
http://www.landkreis-bautzen.de (ab 1. Januar 2009)

Um unbedingte Berücksichtigung des neuen Tourenplanes wird dringend gebeten, da eine nachträgliche Abholung nicht termingerecht zur Abfuhr bereitgestellter Behälter nicht erfolgen kann.

3. Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren / Auszahlung von Guthaben

Im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform gibt es zahlreiche Umstellungen und Anpassungen von EDV-Programmen. Im Moment ist u. a. das Kassenprogramm betroffen, über welches sämtliche Ein- und Auszahlungen realisiert werden. Diese "sehr umfangreiche und anspruchsvolle Umstellung auf ein einheitliches Kassenprogramm für den gesamten Landkreis" - so das Landratsamt - hat auch Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr in der Abfallwirtschaft. Konkret ist es zu Verzögerungen
bei der Auszahlung von änderungsbedingten Guthaben gekommen. Die Kreiskasse ist bemüht, die umstellungsbedingten Rückstände schnellstmöglich abzuarbeiten und möchte sich für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger bedanken.

Den Grundstückseigentümern sind kürzlich die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2009 zugegangen. Auf diesen sind lediglich Änderungswünsche berücksichtigt, die bis zum 27. November 2008 im Abfallwirtschaftsamt vorlagen. Alle später eingegangenen Änderungswünsche haben einen Änderungsbescheid zur Folge. Der Versand dieser Bescheide wird sich, bedingt durch die Umstellung des Kassenprogramms, vermutlich bis Mitte Januar 2009 verzögern. Auch bedankt sich die Behörde schon jetzt für das Verständnis. Die Auslieferung der Abfallbehälter ist davon nicht betroffen und wird zeitnah realisiert.

Um Probleme bei der Zuordnung von Zahlungseingängen zu vermeiden, wird dringend darum gebeten, die Forderungen aus den Gebührenbescheiden für 2009 nicht sofort zu begleichen. Dringend gebeten wird, nicht vor dem 16. Januar 2009 einzuzahlen!
Zahlungstermin für die erste Rate ist der 1. April 2009.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 29.12.2008 - 09:21Uhr | Zuletzt geändert am 29.12.2008 - 09:43Uhr
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