Landkreis Bautzen stellt Finanzierung der kreiseigenen Energieagentur ein
Bautzen, 5. September 2023. Seit Mitte 2023 hat der Landkreis Bautzen die Finanzierung der Energieagentur Bautzen eingestellt. Nach Aussagen des Landrates besteht keine Notwendigkeit mehr für eine Weiterfinanzierung. Die Zuständigkeit für die von der Energieagentur Bautzen wahrgenommenen Aufgaben liege beim Freistaat Sachsen und somit bei der Sächsischen Energieagentur. Dazu zählen Beratungen von Kommunen, Bürgern und Unternehmen zu energie- und klimarelevanten Themen sowie Fördermöglichkeiten.
Ein wichtiger Aspekt: Regionale Energieerzeugung und -versorgung
Foto: Slick, CC0, via Wikimedia Commons
Wegfall lokaler Energieberatung in Zeiten neuer Gebäudestandards und Gesetzeslagen
Die Finanzierung der Energieagentur durch den Landkreis Bautzen endet nach über einem Jahrzehnt. Hierdurch spart der Landkreis jährlich 100.000 Euro. Die Energieagentur war ein Bestandteil des Technologie- und Gründerzentrums Bautzen, an welchem der Landkreis Anteile hält. Es könnte jedoch sein, dass an dieser Stelle möglicherweise an einer kritischen Position gespart wird: Mehr als zehn Kommunen haben auf Initiative der Agentur ein kommunales Energiemanagement eingeführt. Dies führt durch langfristige Einsparungen im Energieverbrauch zu einer nachhaltigen Entlastung kommunaler Haushalte. Des Weiteren sind nach Beratungen der Energieagentur im Jahr 2022 fast eine Million Euro an Fördergeldern in den Landkreis Bautzen geflossen. In den vergangenen zehn Jahren hat die Energieagentur nach eigenen Angaben des weiteren unzählige Bürgerinnen und Bürger, aber auch viele Firmeninhaber des Landkreises zu unterschiedlichen Energiethemen und Förderprogrammen informiert und beraten.
Für Besitzer von Eigenheimen und Immobilien sowie für viele kleine und mittlere Unternehmen bleibt eine lokale Beratung in den kommenden Jahren nicht nur von Vorteil, sondern auch dringend erforderlich. Dies liegt daran, dass mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2021 energetische Grenzwerte für Neubauten und Sanierungen alter Gebäude festgelegt wurden. Diese Gebäudestandards geben den Energiebedarf eines Gebäudes an, unter Berücksichtigung von Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit. Anhand des jährlichen spezifischen Energiebedarfs werden Gebäude entsprechend eingestuft. Die ersten Begrenzungen der maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen und somit die Wärmeverluste der Gebäudehülle wurden 1977 mit der 1. Wärmeschutzverordnung festgelegt.
Evolution des deutschen Energiesparrechts und die Rolle des Energieausweises bei Immobilien
2002 führte die Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zur Zusammenlegung der Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung. Seitdem werden die energetische Qualität von Bauteilen und die Anlagentechnik eines Gebäudes in einem ganzheitlichen System berücksichtigt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vereinfachte das deutsche Energiesparrecht weiter, indem es die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammenfasste. Dabei regelt es nicht nur bauliche und technische Standards für neue und bestehende Gebäude, sondern auch den Einsatz von erneuerbaren Energien im Bereich der Wärmeversorgung.
Ein zentraler Aspekt des Gebäudeenergiegesetzes ist der Energieausweis. Er wird benötigt bei Neubauten, Verkäufen oder Vermietungen von Immobilien. Der Energieausweis liefert wesentliche Daten zum Energieverbrauch und weist die jeweilige Energieeffizienzklasse aus. Er dient als Übersicht über den Energieverbrauch eines Gebäudes und gibt Aufschluss darüber, wie effizient oder ineffizient ein Gebäude energetisch arbeitet. Die Klassifizierung basiert auf einer Skala, die den Energieverbrauch in Kilowattstunden je Quadratmeter Wohnfläche jährlich darstellt. Diese Skala wird durch unterschiedliche Farben und Buchstaben repräsentiert, wobei A+ für höchste Effizienz und H für den höchsten Verbrauch steht. Dank der im Energieausweis aufgeführten Energieeffizienzklassen können Immobilienbesitzer Einsparpotenziale erkennen und Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen einholen. Ein Gebäude mit hoher Energieeffizienz führt zu erheblichen Kosteneinsparungen für die Eigentümer, eines mit niedriger erfordert es möglicherweise, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen.
Digitalisierung des Energieausweises und die bleibende Erfordernis einer Energieberatung im Landkreis
Um einen Energieausweis zu erhalten, müssen Hausbesitzer und Unternehmer nicht mehr zu einem Fachmann vor Ort, denn inzwischen kann ein rechtlich verbindlicher und aussagekräftiger Energieausweis online erstellt werden. Geachtet werden dabei sollte unbedingt auf die Vertrauenswürdigkeit des Online-Anbieters, da in diesem Bereich viele unseriöse Anbieter tätig sind. Zukünftig könnte der Ausweis für den Laien noch verständlicher gestaltet sein. In einer deutschlandweiten Befragung von mehreren hundert Energieberatern sprach sich die überwiegende Mehrheit dafür aus, den Energieausweis mit stärkeren Anreizen für energetische Gebäudesanierungen zu erweitern. Viele Befragte plädieren zudem für eine klare Darstellung der langfristigen Energiekosten und wünschen eine anschaulichere Präsentation von Sanierungsvorschlägen.
Hinsichtlich der Voraussetzungen für energieeffizienten Modernisierungen besteht unter Energieberatern weitgehend Einigkeit: Demnach ist eine ausführliche Beratung ebenso wichtig wie günstige Finanzierungsmöglichkeiten wie etwa die Evaluierung von Fördergelder. Die Energieagentur hat im Landkreis Bautzen genau diese Energieberatungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen geleistet, die Motivation zur energetischen Erneuerung gestärkt und genau diese Fördermittel generiert. Denn es ist schon jetzt kompliziert, in der Ära der preiswerten und sauberen Energienutzung anzukommen. Deshalb sollten diese wichtigen Aufgabenbereiche weiterhin im Landkreis übernommen werden, auch im Hinblick auf die mit Sicherheit durch zusätzliche Gesetze und Verordnungen undurchsichtiger werdende Rechtslage und die zunehmende „Verdschungelung“ der Fördermittelrichtlinien.
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- Erstellt am 04.09.2023 - 11:52Uhr | Zuletzt geändert am 05.09.2023 - 12:21Uhr
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