Bautzener Oberbürgermeister darf trauen

Bautzener Oberbürgermeister darf trauenBautzen / Budyšín, 27. Dezember 2021. Auch das ist eine Facette der Demokratie: Stadt- oder Gemeinderäte können mit ihrer Meinung rechtlich gesehen durchaus einmal schiefliegen, diese "Kraft Wassersuppe" jedoch als Beschluss durchboxen. Dann ist die Rechtsaufsicht gefragt – vorausgesetzt, es wurde Widerspruch eingelegt.

Foto: © Bautzner Anzeiger
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Oberbürgermeister Ahrens widerspricht mit Erfolg

Am 25. Oktober 2021 berichtete der Bautzner Anzeiger, dass Oberbürgermeister Alexander Ahrens als entsprechend qualifizierter Standesbeamter heiratswilligen Paaren zwar das Ja-Wort entlocken möchte, die Stadträte jedoch mehrheitlich meinten, er habe anderes zutun und ihm den segensreichen Job am 13. Oktober und am 10. November 2021 vermasselten.

Dabei wollte der Verwaltungschef doch nur seine Standesbeamten entlasten, denn geheiratet wird gern zu Zeiten, in denen auch in den Amtsstuben das Licht aus ist, etwa an Freitagabenden oder an den Wochenenden. Und ganz offenbar gibt es Paare, die es als gutes Omen sehen, wenn sie vom charismatischen und stets vorbildlich gewandeten Ahrens getraut werden.

Jedenfalls legte der Oberbürgermeister Widerspruch ein, Begründung: Dies sei ein unzulässiger Eingriff in seine Organisationshoheit und die grundgesetzlich garantierte Berufsausübungsfreiheit überhaupt. Die Rechtsaufsichtbehörde des Landratsamtes Bautzen gab dem Oberbürgermeister Recht und beschied den Beschlüssen des Stadtrates die Rechtswidrigkeit. In der Begründung stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass der Stadtrat nicht zuständig für derlei Entscheidungen ist und dementsprechend dem Oberbürgermeister nicht verwehren darf, als Standesbeamter tätig zu werden.

So ist es richtig

Der Oberbürgermeister ist in allen Fragen der inneren Organisation der Verwaltung allein zuständig. Folglich obliegt die Bestellung der Standesbeamten grundsätzlich gemäß § 53 Abs. 1 und 3 SächsGemO dem Oberbürgermeister. Wenn es um seine eigene Person geht, so muss der jeweilige Vertreter den Oberbürgermeister bestellen.

Oberbürgermeister Alexander Ahrens hat den Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde sehr begrüßt: "Mir ging und geht es nicht um einen Streit mit dem Stadtrat, sondern allein um die Möglichkeit, gelegentlich Eheschließungen durchführen zu können und so das Stadesamt zu entlasten. Daher freue ich mich sehr für die Verwaltung, dass ich nunmehr das Standesamt unterstützen kann und so wie viele andere Bürgermeister des Landkreises Bautzen Trauungen durchführen darf."

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Heiraten in Bautzen


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  • Quelle: red | Foto: © Bautzner Anzeiger
  • Erstellt am 27.12.2021 - 03:43Uhr | Zuletzt geändert am 27.12.2021 - 19:35Uhr
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