Kreditkarten-Datendiebstahl: Polizei informiert und gibt Tipps zur Prävention
Bautzen / Budyšín, 12. September 2020. Giro- und Kreditkarten sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Obwohl die meisten auf Bargeld nicht verzichten möchten, bezahlen immer mehr Menschen bargeldlos, ist es doch einfach, praktisch und eigentlich sicher zugleich. Doch die Daten, die bei einer Kartenzahlung übermittelt werden, sind sehr sensibel. Insbesondere sollte man seine Bezahlkarten vor Verlust und Datendiebstahl schützen sowie Daten wie etwa die Bankverbindung nicht leichtfertig weitergeben.
Was man beim elektronischen Bezahlen beachten sollte
Rund 80 Prozent aller Deutschen nutzen das Internet und immer öfter auch für den Geldverkehr und die Verwaltung von Konten. Mit dem Siegeszug des Onlineshoppings bekam auch das Onlinebanking Aufwind. Wegen der Ausdünnung des Filialsystems und mancherorts schlechter Einkaufsmöglichkeiten im ländlichen Raum sind besonders dessen Bewohner immer mehr auf die Onlinevarianten angewiesen. Doch oft genug wird der Umgang mit sensiblen Daten – sowohl Passwörtern, Kontodaten und persönlichen Daten, die einen Identitätsdienstahl ermöglichen – viel zu leichtfertig gehandhabt.
Und das, obwohl der Giro- und Kreditkartenbetrug floriert. Die Täter sind durchaus kreativ und entwickeln immer wieder neue Vorgehensweisen, um an die begehrten Daten und schließlich ans Geld zu gelangen. So geben etwa unseriöse Händler bei der Bezahlung mit einer Kreditkarte deren Daten nach Abschluss des Geschäfts weiter oder nutzen sie selbst illegal. Dritte können die Daten bei einer unverschlüsselten Internetverbindung auf einfache Weise abgreifen. Weit verbreitet ist die Methode Trojaner und andere Computerviren einzusetzen, mit deren Hilfe die Täter an Zahlungsdaten, Passwörter und persönliche Daten gelangen.
Tipp: Nie, aber auch wirklich niemals sollte eine an eine E-Mail angehängte Datei geöffnet werden oder in der Mail enthaltene Links angeklickt werden, wenn der Absender nicht bekannt oder vertrauenswürdig ist. Die Zeiten, an denen man gefälschte E-Mail am schlechten Deutsch der Nachrichten erkannte, gehen dem Ende entgegen – die Täter lernen dazu. Doch es geht auch einfacher: So reicht schon die Kenntnis der Bankverbindungsdaten eines Girokontos aus, um illegal Lastschriften von dort einzuziehen. Wenn der Bankkunde das nicht bemerkt und nicht binnen bestimmter Frist die Rückgabe der Lastschrift vornehmen lässt, ist er der Dumme.
Die Polizei rät zur Sicherheit der Verbraucher vor allem von spontanen Käufen ab, noch dazu, wenn vielleicht Zeitdruck ausgeübt wird. Grundsätzlich sollten die Preise, die unterschiedliche Anbieter für ein bestimmtes Produkts verlangen, verglichen werden, denn unseriöse Händler werben oft mit unrealistischen Niedrigpreisen. Hilfreich und informativ können die Bewertungen anderer Kunden sein, klingen diese jedoch unisono allzu positiv, nährt das den Verdacht, dass sie gefälscht oder gekauft sein könnten. Wer das Internet nach dem ausgewählten Händler durchsucht, stößt möglicherweise auf eines der Selbsthilfeforen. Hier werden unseriöse Onlinehändler benannt und schlechte Erfahrungen ausgetauscht. Im Zweifel ist auch die auch die Verbraucherzentrale ein guter Ansprechpartner und – last not least – kann man schließlich seinen Einkauf auch beim nächstgelegenen Fachhändler, dem man zudem in die Augen schauen kann, tätigen.
Wer jedoch unbedingt online sein absolutes Schnäppchen machen will sollte bedenken, dass der deutsche beziehungsweise europäische Verbraucherschutz inklusive Widerrufsrecht für Privatkunden eben nicht weltweit gilt. Auch im Rechtsraum der Europäischen Union kann es durchaus aufwendig werden, sein Recht durchzusetzen, wenn der Händler nicht kooperativ ist. Das geringste Risiko beim Onlineshopping geht man ein, wenn man bei seinem Händler des Vertrauens einkauft, vielleicht weil man bereits Erfahrungen mit ihm hat oder er lokal erreichbar ist.
Mit Kreditkarten auf Reisen und die sichere Aufbewahrung von Bezahlkarten
Hier rät die Polizei, Bargeld und Karten getrennt aufzubewahren – und dass die PIN-Nummer niemals notiert werden dürfen, sollte sich herumgesprochen haben. Doch kriminelle Täter sind mittlerweile in der Lage, relevante Kartendaten schon aus der Entfernung, quasi im Vorbeigehen, auszulesen – die RFID-Technologie – RFID steht für Radio Frequency Identification – und die Near Field Communication (NFC) für das kontaktlose Bezahlen machen es möglich.Um die Karten sicher aufzubewahren, haben clevere Unternehmer ein Verfahren entwickelt, Giro- und Kreditkarten vor dem unbefugten Auslesen von Daten zu schützen. Die Karten werden in einem Etui aufbewahrt, das mit einer vom TÜV geprüften Technologie ausgestattet ist: Solche speziellen Kreditkartenetuis verfügen über eine hauchdünne Hightech-Folie, die das Auslesen der Daten darin aufbewahrter Bezahlkarten verhindert.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl von Kredit- oder Girokarten?
Auf Empfehlung des Bundesministeriums des Inneren wurde mit dem Sperr-Notruf 116 116 eine einheitliche Sperr-Hotline eingerichtet. Sie ist bundesweit kostenfrei erreichbar, aus dem Ausland können mit der Vorwahl +49 jedoch Netzbetreibergebühren anfallen. Über diese Hotline können Verbraucher beim Verlust elektronischer Medien wie etwa Girokarten, Kreditkarten, Personalausweisen, SIM-Karten, Kundenkarten oder Mitarbeiterausweisen, aber auch von Online Banking Accounts diese sperren lassen. Die unverzügliche Sperrung ist wichtig, weil sonst für den Emittenten wie auch für den Verbraucher finanzielle Schäden und datenschutz- oder datensicherheitsspezifische Gefahren drohen.Für Kreditkarten gibt es weitere Sperrnummern, die telefonisch erreichbar sind:
- Master Card Deutschland: aus Deutschland 0800 071 3542, aus anderen Ländern +1 636 7227 111
- Visa: aus Deutschland 0800 811 8440, aus anderen Ländern +1 303 9671 096
- American Express: +49 69 97971000*)
- Diners Club: +49 69 900150-135 oder -136*)
*) 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, 42 Cent pro Minute Höchstpreis bei Anruf aus dem Mobilfunknetz, abweichende Gebühren aus dem Ausland.
Die mit 0800 beginnenden Telefonnummern sind aus dem deutschen Festnetz kostenlos erreichbar.
Wichtig bei einer Kartensperrung ist, bei Girokarten – auch EC Karte genannt – die zugehörige IBAN zur Hand zu haben, bei Kreditkarten reicht der Name der Bank. Unter Umständen kann die Sperrung schneller erfolgen, wenn auch die BIC bekannt ist.
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- Quelle: red | Foto: borevina / Borko Manigoda, Pixabay License
- Erstellt am 12.09.2020 - 13:22Uhr | Zuletzt geändert am 12.09.2020 - 15:07Uhr
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