Parkplatzsuche bleibt während der Coronakrise aus

Parkplatzsuche bleibt während der Coronakrise ausBautzen / Budyšín, 24. März 2020. Heute hat der Krisenstab um Oberbürgermeister Alexander Ahrens im Bautzener Rathaus einie Maßnahmen besprochen, die den Bürgern das Leben in dieser schwierigen Zeit etwas einfacher machen sollen.

"Die Bautzener schaffen das!", scheint Ritter Dutschmann dem Rathaus der altehrwürdigen Stadt zuzurufen
Foto: © Görlitzer Anzeiger
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Was Bautzen für seine Bürger tut

Bewohner dürfen auf gebührenpflichtigen Stellplätzen parken: Verlassen wirkt die Bautzener Innenstadt, seit die Sächsische Staatsregierung Ausgangsbeschränkungen verkündet hat. Entsprechend werden die gebührenpflichtigen Parkplätze kaum genutzt. Die Stadtverwaltung reagiert nun und kommt den Anwohnern entgegen: Bis zum 20. April 2020 dürfen diese im jeweiligen Bewohnerparkbereich auf gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum ihr Fahrzeug abstellen.
Ein Beispiel: Bewohner des Parkbereichs 1 dürfen auf den gebührenpflichtigen Stellflächen Innere Lauenstraße, Hauptmarkt, Fleischmarkt, Wendische Straße, Vor dem Schülertor und Wendischer Graben parken. Alerdings muss der Bewohnerparkausweis gut sichtbar im Auto ausgelegt werden.

Notbetreuung in Bautzen wird für weitere Kinder geöffnet

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 23. März 2020 eine aktualisierte Fassung der aktuell gültigen Allgemeinverfügung vorgelegt. Damit wurden auch die Vorgaben für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erweitert. Mehr Eltern als bisher dürfen ihren Nachwuchs bei Bedarf betreuen lassen. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun beispielsweise auch Mitarbeiter der Banken und Sparkassen, der Landwirtschaft, der sicherheitsrelevanten IT-Infrastruktur, der Krankenkassen und der Rentenversicherung, Sanitätshäuser und Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Beschäftigte der Psychosozialen Notfallversorgung sowie der stationären und der ambulanten Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.

Darüber hinaus besagt die aktualisierte Allgemeinverfügung, dass ein Anspruch auf Notbetreuung nun auch dann besteht, wenn nur ein Personensorgeberechtigter im Gesundheitswesen, in der Pflege oder im Polizeivollzugsdienst tätig ist und sich aus dienstlichen Gründen nicht um die Kinder kümmern kann.

Während die Notbetreuung in den vergangenen Tagen relativ schwach nachgefragt war, geht die Stadtverwaltung jetzt davon aus, dass mehr Eltern das Angebot in Anspruch nehmen werden.

Mehr:
Aktualisierte Fassung der Allgemeinverfügung


Meiste Bautzener befolgen aktuelle Regeln

Seit dem 23. März 2020 darf man in Sachsen das Haus nur noch mit einem triftigen Grund verlassen. Mitarbeitende des Ordnungsamtes und der Polizei überprüfen, ob sich Bautzener an diese Regeln halten. Das erste Zwischenfazit fällt erfreulich aus: Wie die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten berichten, hält sich ein Großteil der Bevölkerung an die Vorgaben. Auch die Gewerbetreibenden folgen den Restriktionen der Sächsischen Staatsregierung weitgehend. Nur vereinzelt mussten die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten zur Beachtung der Regeln mahnen.

Bautzener Krisenstab vom 23. März 2020

Elternbeiträge werden ausgesetzt: Entsprechend einer Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen sind seit dem 18. März 2020 Kindertageseinrichtungen geschlossen. Da die Betreuungsangebote vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden können, erhebt die Stadt Bautzen für den Zeitraum vom 18. März bis zum 17. April 2020 keine Elternbeiträge.

Bitte keine Rücklastschriften auslösen: Wegen des Verfahrens im Kita-Verwaltungsprogramm KAI ist es dennoch erforderlich, den Elternbeitrag für den Monat April vorerst vollständig einzuziehen. Dies erfolgt zum 1. April 2020. Anschließend werden alle aktuellen Änderungen – z.B. die Übernahme von Elternbeiträgen durch das Jugendamt, Kündigungen, Änderungen zum Familienstand etc. – eingearbeitet und abgerechnet. Sobald die Zahlungslisten geprüft wurden, wird den Eltern das bereits gezahlte Geld erstattet. Dies soll noch vor den Osterferien geschehen. Um das Verfahren nicht zu verzögern, ist es wichtig, dass die Eltern keine eigenständigen Rückbuchungen vornehmen.

Für Kinder, deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, wurde unterdessen eine Notbetreuung eingerichtet. Das heißt: Ein kleiner Personenkreis kann Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund werden die Elternbeiträge in diesen Fällen wie gewohnt erhoben.

Mit der vorübergehenden Aussetzung der Elternbeiträge kommt die Stadt Bautzen einer Festlegung der Sächsischen Staatsregierung nach. Diese hatte sich am 20. März 2020 mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf die Erstattung von Kitagebühren verständigt. Entsprechend der Festlegung sind die Städte und Gemeinden aufgefordert, bis zu einer gesetzlichen Regelung in die Vorfinanzierung gehen. Der Freistaat wird die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren.

Bautzener Frühling abgesagt

"Es tut mir in der Seele weh", kommentierte Oberbürgermeister Alexander Ahrens die unbequeme Entscheidung, die er im Krisenstab mitgetragen hat: Der 1018. Bautzener Frühling wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Vom 29. Mai bis 1. Juni wollten Tausende in der Spreestadt eine rauschende Party feiern. Die aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus lassen es jedoch nicht zu, eines der größten Volksfeste der Region wie geplant zu begehen.

Während das Veranstaltungsprogramm schon feststeht, wäre es nun an der Zeit, weitere Verträge zu schließen. Zwar enthalten die aktuellen Leitlinien von Freistaat und Bundesregierung bislang keine Aussagen darüber, wie über den April hinaus mit Veranstaltungen verfahren wird. Dennoch steht für Alexander Ahrens fest: "Uns bleibt leider keine andere Möglichkeit, als die Veranstaltung abzusagen." Überlegungen, das Stadtfest auf den Spätsommer zu verschieben, mussten in Hinblick auf die ungewissen Entwicklungen verworfen werden.

Ordnungsamt und Polizei sorgen gemeinsam für Einhaltung der Ausgangssperre

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) am 22. März 2020 die Richtlinien für das öffentliche Leben noch einmal verschärft. Entsprechend der Allgemeinverfügung wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt (Details: https://www.coronavirus.sachsen.de/index.html).

"Heute waren sehr wenige Menschen auf den Straßen zu sehen", beobachtete Oberbürgermeister Alexander Ahrens die Lage in der Stadt erfreut und meinte: "Ich halte die Maßnahmen für wichtig und sinnvoll – auch, wenn sie uns allen nicht leicht fallen." Im Stadtgebiet Bautzen stellen die Polizei und das städtische Ordnungsamt nun in enger Absprache sicher, dass sich die Bürger an die neuen Regelungen halten. Bei aller Strenge lautet die Maßgabe: Mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 24.03.2020 - 21:22Uhr | Zuletzt geändert am 24.03.2020 - 22:25Uhr
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