Förderanträge einreichen
Bautzen / Budyšin, 17. Februar 2020. Die Einreichungsfrist für Anträge auf Bewilligung einer Zuwendung der Stiftung für das sorbische Volk für Maßnahmen im zweiten Halbjahr 2020 endet am 31. März 2020. Anträge, die nach diesem Termin bei der Stiftungsverwaltung eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Termin za pšosby na pśizwólenje spěchowańskich srědkow pśez Załožbu za serbski lud
Nejslědnejšy termin za zapódaśe pšosbow na pśizwólenje spěchowańskich srědkow Załožby za serbski lud za napšawy w 2. półlěśe 2020 jo 31. měrc 2020. Na pšosby, kótarež pó toś tom terminje w załožbowem zastojnstwje dojdu, njamóžo se glědaś.
Mehr / wobšyrne informacije:
Stiftung für das sorbische Volk / Załožby za serbski lud
Ergebnis: Reicht die Sorben-Förderung aus?
Umfrage seit dem 17.02.2020
Teilnahme: 43 Stimmen
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- Quelle: red | Foto: © Bautzner Anzeiger
- Erstellt am 17.02.2020 - 11:39Uhr | Zuletzt geändert am 17.02.2020 - 12:01Uhr
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