Neue Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk

Bautzen / Budyšin, 10. Juli 2017. Mit der heutigen Veröffentlichung auf der Webseite der Stiftung für das sorbische Volk gilt eine neue Richtlinie zur Förderung von Projektvorhaben durch diese Stiftung. Sie löst die bisherige Richtlinie ab und beinhaltet 14 Förderbereiche.

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Antragsfristen beachten!

Online einsehbar für alle Interessenten und potenziellen Antragsteller ist die neue Förderrichtlinie, die vereinheitlicht und teils geändert wurde, hier. Sie war am 4. April 2017 vom Stiftungsrat beschlossen worden.

Neu sind vor allem die geänderten Fristen für die Antragstellung. So müssen Anträge für Projekte in der ersten Hälfte des Jahres bis zum 30. September des Vorjahres vorliegen. Projekte, die in der zweiten Hälfte des Jahres stattfinden sollen, sind bis zum 31. März zu beantragen. Aber: Für Projektvorhaben mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 10.000 Euro sind die Anträge bis zum 31. Juli des Vorjahres einzureichen. Zwischenzeitlich gilt eine Übergangsregelung, die besagt, dass Anträge für Projekte des zweiten Halbjahres 2017 bis zum 31. August 2017, für Projekte des ersten Halbjahres 2018 bis zum 31. Oktober 2017 in der Stiftungsverwaltung eingereicht sein müssen.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 10.07.2017 - 08:03Uhr | Zuletzt geändert am 10.07.2017 - 08:03Uhr
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