Bautzen: Nachlass auf Ausgleichsbeträge
Bautzen / Budyšín, 29. Dezember 2013. Wer eine Immobile im Bautzener Sanierungsgebiet "Altstadt" besitzt, kann sich im Zuge der Aufwertung des gesamten Areals über eine deutliche Wertsteigerung freuen - eigentlich, denn nach der Aufhebung des Sanierungsgebietes, die voraussichtlich zum 31. Dezember 2015 erfolgt, will die Stadt per Bescheid Ausgleichsbeträge erheben. Mit diesen Beträgen wird dann ein gesetzlich vorgeschriebener Ausgleich jener Eigentümer verlangt, deren Grundstücke durch die Sanierung der Altstadt an Wert gewonnen haben. Die Höhe des Betrages richtet sich nach der jeweiligen Wertsteigerung des Grundstückes, die ein Gutachterausschuss des Landratsamtes ermittelt hat.
Wer Fristen verstreichen lässt, verliert Verfahrensnachlass
Der Bautzener Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 27. Juni 2012 beschlossen, unterschiedliche Verfahrensnachlässe bei freiwilliger vorzeitiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen in drei verschiedenen Perioden zu gewähren. Das Bauverwaltungsamt weist jetzt darauf hin, dass die zweite Periode mit der Gewährung von 15 Prozent bald abläuft: Nur noch bis zum 30. Januar 2014 besteht die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen und die Vereinbarung bis zum 30. April 2014 zu unterschreiben, um diesen Verfahrensnachlass in Anspruch zu nehmen.
Das Angebot der Stadt an Eigentümer im Sanierungsgebiet "Altstadt“, bei schneller Zahlung von Ausgleichsbeträgen einen Verfahrensnachlass zu erhalten, ist auch innerhalb der aktuellen zweiten Periode gut in Anspruch genommen worden. Insgesamt haben in den ersten beiden Perioden, in denen erst 20 und später die jetzt noch aktuellen 15 Prozent Verfahrensnachlass angeboten wurden, haben bislang rund zwei Drittel der Eigentümer für ein oder mehrere Grundstücke sowie Wohn- und Teileigentum Anträge zur freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages gestellt.
Über die bisher gestellten Anträge fließen rund 425.000 Euro ins Stadtsäckel. Dort sollen sie aber nicht versickern, sondern wieder als Fördermittel im Sanierungsgebiet eingesetzt werden. Die Stadtverwaltung Bautzen rechnet damit, dass noch weitere Eigentümer einen Ablöseantrag stellen werden.
Wer den 30. Januar 2014 verpasst, kann die dritte und letzte Periode, in der die Anträge bis zum 30. September 2014 eingegangen und die Vereinbarungen bis zum 31. Dezember 2014 unterzeichnet sein müssen, nutzen. Der Verfahrensnachlass beträgt dann noch zehn Prozent.
Wer auch die dritte Periode verstreichen lässt, kann bis zum 31. Dezember 2015 ebenfalls Ablösevereinbarungen schließen, dann jedoch ohne Verfahrensnachlass.
Das Bauverwaltungsamt der Stadtverwaltung Bautzen informiert die Eigentümer gern:
Stadtverwaltung Bautzen
Bauverwaltungsamt, Abteilung Verwaltung
Tel. 03591 - 534-690
E-Mail bauverwaltungsamt@bautzen.de
Kommentar:
Zuckerbrot und Peitsche haben sich in der Politik bewährt: Wenn die Stadt die Eigentümer im Sanierungsgebiet dank kräftigem Rabatt als Zuckerbrot zur freiwilligen Zahlung des Ausgleichsbetrages lockt, schlägt sie zwei Fliegen mit einer Klappe. Sie sichert sich einen schnellen Geldzufluss, vor allem aber Rechtsfrieden, denn wer freiwillig zahlt, erkennt Wertsteigerung und Ausgleichsbetrag an. Als Peitsche im Hintergrund droht der Bescheid über den vollen Ausgleichsbetrag.
Psychologisch ist die Sache mit den drei Perioden, in denen ein Verfahrensnachlass gewährt wird, also fein eingefädelt.
Inwieweit die Erhebung eines Ausgleichsbetrages einerseits und die Gewährung von Verfahrensnachlässen - anfangs "20 Prozent auf alles" - andererseits im Interesse der Bürger und zugleich halbwegs gerecht sind, darüber hat der Stadtrat mit seinem Beschluss geurteilt.
An den Stammtischen hingegen dürfte das Thema noch eine Weile weiterleben, denn die Wertsteigerung, für die der Eigentümer real zur Kasse gebeten werden soll, ist für ihn ja nur ideeller Natur, solange er seine Immobilie nicht verkauft,
meint Ihr Fritz R. Stänker
Update:
Wohneigentum wird immer mehr zur Last? Der Frage, ob Immobilien Lust oder Last sind, ist der Bautzner Anzeiger in einem weiteren Beitrag nachgegangen.
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- Quelle: red | Foto: © www.BeierMedia.de
- Erstellt am 29.12.2013 - 04:39Uhr | Zuletzt geändert am 15.03.2022 - 15:27Uhr
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