Jetzt wird ermittelt

Bautzen / Budyšin | Görlitz, 7. August 2015. Endlich: Die Kriminalpolizeiinspektion Görlitz ermittels gegen den Inhaber eines Bautzener Security-Dienstes. Der hatte auf facebook öffentlich bekannt gegeben, dass seiner Ansicht nach "noch viel zu wenige Asyl-Unterkünfte brennen würden".

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Meinungsfreiheit hat Grenzen - und das ist auch gut so

Die Ermittlungen gegen den 37-Jährigen führt das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Görlitz. Dabei geht es um den Tatbestand der Volksverhetzung, teilten Staatsanwaltschaft Görlitz und Polizeidirektion Görlitz gestern gemeinsam mit.

Hassattacken sind in der scheinbaren Anonymität der sozialen Netzwerke keine Seltenheit. Doch mit Meinungsfreiheit hat das rein gar nichts zu tun: "Öffentliche Äußerungen im Internet, die zum Hass gegen bestimmte Gruppen oder Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt- bzw. Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern, werden gemäß § 130 StGB als Volksverhetzung mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet", machen Staatsanwaltschaft und Polizei deutlich. Ausdrücklich: Entsprechende Äußerungen seien nicht durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz, dem Recht auf freie Meinungsäußerung, geschützt.




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  • Quelle: red
  • Erstellt am 07.08.2015 - 00:21Uhr | Zuletzt geändert am 07.08.2015 - 01:00Uhr
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